FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Europäische Zentralbank dürfte nach ihrer Zinserhöhung im Oktober trotz der gestiegenen Inflation vorerst nicht nachlegen. Volkswirte rechnen damit, dass die EZB bei ihrer Sitzung an diesem Donnerstag in Frankfurt den für Banken und Sparer wichtigen Einlagenzins bei 2,5 Prozent belassen wird. Die Entscheidung wird am Nachmittag (14.15 Uhr) veröffentlicht.
Für dich zusammengefasst:
Die EZB dürfte Zinsen trotz Inflation nicht erhöhen.
Der Einlagenzins bleibt voraussichtlich bei 2,5 Prozent.
Die Entscheidung wird am Donnerstag um 14.15 Uhr veröffentlicht.
Dass teure Energie als Folge des Iran-Kriegs die Verbraucherpreise treibt, ist ein Argument für eine weitere Anhebung der Leitzinsen. Im September stieg die Teuerungsrate im Euroraum auf 3,8 Prozent - das ist weit über dem mittelfristigen Inflationsziel der EZB von 2,0 Prozent. Höhere Zinsen belasten aber zugleich alle, die investieren wollen. Auch die politisch aufgeheizte Lage in Frankreich spricht dafür, dass die EZB sich alle Optionen offen halten will.
Bei landesweiten Protesten gegen hohe Lebenshaltungskosten hatte es in Frankreich, wo im April 2027 Präsidentschaftswahlen stattfinden, jüngst schweren Ausschreitungen und Plünderungen gegeben. Auch haushaltspolitisch spitzt sich die Lage in Paris zu: Für die zweitgrößte Euro-Volkswirtschaft, die bereits hoch verschuldet ist, hat sich die Aufnahme neuer Schulden an den Finanzmärkten zuletzt drastisch verteuert.
Volkswirte gehen davon aus, dass die EZB eine Entscheidung über die nächste Zinserhöhung auf Dezember verschieben wird. Anhand neuer Prognosen zu Inflation und Konjunktur hätte die Notenbank dann auch mehr Klarheit darüber, ob und wie stark sich die höheren Energiepreise auf andere Preise auswirken./ben/als/DP/jha
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.