- Eva von Angern eröffnet die erste Sitzung des Landtags.
- Der Alterspräsident leitet die Sitzung bis zur Wahl.
- Die AfD benennt einen Präsidentschaftskandidaten.
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Den Posten bekommt laut Gesetz der oder die am längsten im Landtag vertretene Abgeordnete. Er oder sie leitet die erste Sitzung, bis ein neuer Landtagspräsident gewählt ist. Spätestens am 30. Tag nach der Wahl muss der neue Landtag erstmals zusammentreten, also am 6. Oktober. Auf das Amt kann verzichtet werden.
In der weiteren Reihenfolge kommen Lars-Jörn Zimmer und Marco Tullner (beide CDU). Laut Geschäftsordnung benennt der Alterspräsident in der ersten Sitzung zwei Abgeordnete, mit denen er den vorläufigen Sitzungsvorstand bildet. Er stellt die Beschlussfähigkeit durch Namensaufruf fest und lässt anschließend den Landtagspräsidenten wählen.
Ab dem zweiten Wahlgang können alle Kandidaten aufstellen
Dafür benennt die stärkste Fraktion, also die AfD, einen Abgeordneten zum Präsidentenkandidaten. Die drei stärksten Fraktionen schlagen zudem jeweils einen Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bekommt.
Nach der in diesem Jahr verabschiedeten Parlamentsreform gilt das monopolisierte Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion nur im ersten Wahlgang. Ab dem zweiten Wahlgang können alle Fraktionen Kandidaten aufstellen. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit, folgen weitere Wahlgänge.
Bei der Eröffnung der ablaufenden Legislaturperiode war 2021 der CDU-Abgeordnete Detlef Gürth Alterspräsident./toz/DP/stw
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