- EuGH urteilt über Trassenpreise im Regionalverkehr.
- DB InfraGo verlangt Entgelte von Verkehrsunternehmen.
- Bundesnetzagentur kürzte Preise für 2025 im Nahverkehr.
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Der Infrastrukturbetreiber DB InfraGo verlangt für die Nutzung seiner Schienennetze Entgelte von den Verkehrsunternehmen. Diese Entgelte muss die Bundesnetzagentur genehmigen. Die beantragten Preise für 2025 hatte sie für den Nah- und Regionalverkehr gekürzt, so dass dieser von starken Erhöhungen verschont blieb. Mehr belastet wurde dagegen der Fern- und Güterverkehr.
DB InfraGo und ihr Tochterunternehmen, die DB Regionetz Infrastruktur, waren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Trassenpreissystem vorgegangen. Das Verwaltungsgericht wandte sich an den EuGH. Die Hinweise aus Luxemburg wird es dann bei seiner Entscheidung beachten müssen./vni/DP/zb
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