- EU-Staaten wollen Firmen von neuer Pflicht ausnehmen.
- Pflicht gilt nur bei mindestens einer Tonne Verpackung.
- Keine Änderungen für Unternehmen außerhalb der EU.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Ziel sei, die unverhältnismäßige Belastung für kleine Verpackungshersteller zu verringern. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU soll es demnach keine Änderung geben. Verstößt ein Hersteller gegen seine Pflichten, soll die Ausnahme für ihn zudem entfallen können.
Parlament will eine andere Grenze
Die Einigung der EU-Staaten macht Verhandlungen mit dem Europaparlament möglich. Die Abgeordneten hatten sich am Dienstag für Ausnahmen für kleine Unternehmen aus der EU ausgesprochen. Darunter verstehen sie Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 10 Millionen Euro.
Eine Änderung kann nur in Kraft treten, wenn beide Institutionen zustimmen. Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, für europäische Hersteller die Verpflichtung auszusetzen, Bevollmächtigte zu benennen.
Deutschland will bei Verstößen bis Februar 2027 keine Geldbußen verhängen. Über die Regeln gibt es dennoch viel Unmut: Sie betreffen aber etwa auch kleine Händler, die einzelne Bestellungen ins Ausland senden. Mehrere kleine Händlerinnen und Händler machten im Sommer in den sozialen Netzwerken ihrem Ärger darüber Luft und kündigten an, künftig in weniger Länder zu versenden./wea/DP/he
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