EU-Staaten wollen Ausnahme bei umstrittener Verpackungsregel

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Das EU-Parlament in Straßburg.
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BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Staaten wollen europäische Unternehmen, die kaum Verpackungen ins Ausland bringen, von einer umstrittenen neuen Pflicht ausnehmen. Wer Waren in andere EU-Mitgliedsländer verkaufen will, muss seit August dort jeweils einen Bevollmächtigten benennen. Das soll sicherstellen, dass am Ende die Kosten für die Entsorgung von Verpackungen getragen werden. Die EU-Staaten wollen, dass diese Pflicht für europäische Hersteller künftig nur dann gilt, wenn sie im jeweiligen Land mindestens eine Tonne Verpackung pro Kalenderjahr in Verkehr bringen. Das geht aus einer Mitteilung hervor.

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Ziel sei, die unverhältnismäßige Belastung für kleine Verpackungshersteller zu verringern. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU soll es demnach keine Änderung geben. Verstößt ein Hersteller gegen seine Pflichten, soll die Ausnahme für ihn zudem entfallen können.

Parlament will eine andere Grenze

Die Einigung der EU-Staaten macht Verhandlungen mit dem Europaparlament möglich. Die Abgeordneten hatten sich am Dienstag für Ausnahmen für kleine Unternehmen aus der EU ausgesprochen. Darunter verstehen sie Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 10 Millionen Euro.

Eine Änderung kann nur in Kraft treten, wenn beide Institutionen zustimmen. Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, für europäische Hersteller die Verpflichtung auszusetzen, Bevollmächtigte zu benennen.

Deutschland will bei Verstößen bis Februar 2027 keine Geldbußen verhängen. Über die Regeln gibt es dennoch viel Unmut: Sie betreffen aber etwa auch kleine Händler, die einzelne Bestellungen ins Ausland senden. Mehrere kleine Händlerinnen und Händler machten im Sommer in den sozialen Netzwerken ihrem Ärger darüber Luft und kündigten an, künftig in weniger Länder zu versenden./wea/DP/he



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