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dpa-AFX  | 
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EU-Finanzminister billigen Defizitverfahren gegen Finnland

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Finnland muss sich wegen zu hoher Neuverschuldung einem EU-Strafverfahren stellen. Der Rat der Europäischen Union hat dafür grünes Licht gegeben, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr.

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Die Behörde ist für die Überwachung der europäischen Schuldenregeln zuständig und hatte mitgeteilt, Finnland weise ein übermäßiges Defizit auf. Ziel sogenannter Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Am Ende können theoretisch hohe Strafen stehen.

Bis 2028 soll das Defizit wieder unter die EU-Obergrenze von drei Prozent gebracht werden. Dafür soll Helsinki nun "wirksame Maßnahmen" ergreifen und bis Ende April Pläne vorlegen, wie das Land vorgehen will.

Finnland nicht überrascht

Die Entscheidung für das Verfahren sei gerechtfertigt, weil das Haushaltsdefizit des nordeuropäischen Landes 2024 bei 4,4 Prozent gelegen habe und für 2025 mit 4,3 Prozent gerechnet werde, heißt es in einer Mitteilung des Rats der Europäischen Union. Zwar dürfen einige Länder derzeit mit einer Sonderregel für Verteidigungsausgaben mehr Schulden machen. Diese Ausnahmeregel erkläre aber Finnlands Defizit nicht vollständig, heißt es.

Das Verfahren kommt für Helsinki nicht überraschend. Der Schritt sei zu erwarten gewesen, hatte der konservative Ministerpräsident Petteri Orpo schon nach der Empfehlung der Kommission 2025 erklärt. Selbst eine Anpassung des Defizits um zehn Milliarden Euro würde den hauptsächlich durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten Schaden für die finnische Wirtschaft nicht beheben, schrieb er. Die Maßnahmen seiner Regierung seien richtig gewesen und müssten fortgesetzt werden. Eine dauerhafte wirtschaftliche Erholung werde mindestens zwei Jahre dauern.

Strafverfahren sollen für solide Haushaltsführung sorgen

Das europäische Regelwerk für Haushaltsdefizite und Staatsschulden erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden.

Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt. Auch gegen Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Österreich und die Slowakei ist derzeit ein Defizitverfahren anhängig./rdz/DP/mis

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