- Die EU-Kommission plant einen CO2-Zoll auf Haushaltsgeräte.
- Ab 1. Januar 2026 müssen Importeure CO2-Preise zahlen.
- 94 Prozent der betroffenen Produkte sind Industriegüter.
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Mit dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM bepreist die EU Emissionen von Importen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure also erstmals einen CO2-Preis für Emissionen zahlen, die bei der Produktion der Waren entstehen.
Dies soll verhindern, dass günstige, aber klimaschädlich hergestellte Produkte auf dem europäischen Markt klimafreundliche Konkurrenz verdrängen. Wenn Stahl etwa in China klimaschädlicher hergestellt wird als in der EU, wird dieser Unterschied preislich ausgeglichen.
94 Prozent Industrieprodukte betroffen
Nach Angaben der Kommission sollen künftig 180 aus Stahl und Aluminium weiterverarbeitete Produkte unter die Anwendung der Abgabe fallen. Dies seien zu 94 Prozent Industriegüter mit einem durchschnittlichen Stahl- und Aluminiumanteil von 79 Prozent. Dazu gehörten etwa Spezialausrüstung, Metallhalterungen oder Zylinder. Sechs Prozent der betroffenen Waren seien Haushaltsprodukte./mjm/DP/stw
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