- Yoon Suk Yeol plante die Ausrufung des Kriegsrechts.
- Er rief das Kriegsrecht am 3. Dezember 2024 aus.
- Sonderstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Yoon wegen Aufruhr.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
Am Abend des 3. Dezember 2024 hatte der 64-jährige Yoon überraschend das Kriegsrecht ausgerufen und sein Land in eine tiefe Staatskrise gestürzt. Auslöser war offiziell ein Streit über den Staatshaushalt. Der konservative Politiker begründete den drastischen Schritt damit, Südkorea gegen eine angeblich staatsfeindliche und von der kommunistischen Partei Chinas unterwanderte linke Opposition schützen zu müssen. Belege für diese Vorwürfe legte er nicht vor.
Ermittler: Geheime Drohnenaktion auf nordkoreanischem Gebiet
Die Ermittlungen der Sonderstaatsanwaltschaft belegen nun nach eigener Aussage, dass Yoon seine Pläne für das Kriegsrecht bereits seit mindestens Oktober 2023 vorbereitet haben soll. Ihm und seinem damaligen Verteidigungsminister wird unter anderem vorgeworfen, eine geheime Drohnenaktion auf nordkoreanischem Gebiet angeordnet zu haben. Auf diese reagierte Pjöngjang jedoch nicht mit militärischen Gegenmaßnahmen.
Der Ex-Präsident muss sich mittlerweile vor Gericht verantworten. Unter anderem wird ihm "Aufruhr" vorgeworfen - ein besonders schwerwiegender Strafbestand, der theoretisch auch mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Seit dem Sommer wird Südkorea von Präsident Lee Jae Myung regiert, einem links-zentristischen Politiker und langjährigen politischen Rivalen Yoons./fkr/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.