| EQS-WpÜG: First Capital AG / Kontrollerlangung Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: creditshelf AG; Bieter: First Capital AG 19.06.2026 / 11:05 CET/CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die creditshelf Aktiengesellschaft gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 1. Bieter:First Capital AG Ludwigstraße 9, 80539 München eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297229 2. Zielgesellschaft:creditshelf Aktiengesellschaft Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 112087 3. Aktien der ZielgesellschaftAuf den Inhaber lautende Stückaktien, ISIN DE000A41YEG8 / WKN A41YEG 4. Angaben zum KontrollerwerbDer Bieter hat am 11. Juni 2026 durch den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Der Bieter verfügt unmittelbar über 640.000 Stückaktien der Zielgesellschaft, mithin über insgesamt 64,00% der Stimmen an der Zielgesellschaft. Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält der Bieter keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft. 5. Weiterer KontrollerwerberMit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter hat auch folgende Person mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt: Herr Philipp von Erffa, München, geb. 30. August 1990 Herr Philipp von Erffa hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus den vom Bieter unmittelbar gehaltenen 640.000 Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 64,00% an der Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend genannten Person („Weiterer Kontrollerwerber"). Der Bieter wird mit der Durchführung des Pflichtangebots, sofern keine Befreiung erteit wird, auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen. 6. Veröffentlichung der AngebotsunterlageSofern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine Befreiung erteilt wird, wird der Bieter nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der creditshelf Aktiengesellschaft abgeben („Pflichtangebot“). Sofern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine Befreiung erteilt wird, wird die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter www.firstcapital.de/pflichtangebot_creditshelf erfolgen. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. 7. Wichtige InformationenDiese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft dar. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. München, den 18. Juni 2026 First Capital AG Der Vorstand 19.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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