| 11 88 0 Solutions AG Essen Geschäftsanschrift: Baumstraße 23, 45128 Essen ISIN DE0005118806 - WKN 511 880 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005118806-GMET-062026 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zu der ordentlichen Hauptversammlung der 11 88 0 Solutions AG die am Mittwoch, den 24. Juni 2026, 11:00 Uhr (MESZ), auf Grundlage von Ziffer 5.1 Abs. 3 der Satzung der 11 88 0 Solutions AG in Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz (AktG) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung stattfindet. Die Hauptversammlung wird für die Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten im passwortgeschützten HV-Portal (nachfolgend „HV-Portal“) unter der Internetadresse https://ir.11880.com/hauptversammlung live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der 11 88 0 Solutions AG, Baumstraße 23, 45128 Essen. Weitere Einzelheiten zur Durchführung und Anmeldung finden Sie am Ende der Einladung im Anschluss an die Tagesordnung unter „II. Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten“. | 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der 11 88 0 Solutions AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a, § 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss am 23. April 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglich und werden den Aktionären während der Hauptversammlung auch weiterhin auf diesem Wege zur Verfügung stehen. | | 2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. | | 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. | | 4. | Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, | (a) | zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026; | | (b) | für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5 und 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2026 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht; sowie | | (c) | für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahrs 2026 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2027 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. | Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. | | 5. | Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 Der Vergütungsbericht fasst die wesentlichen Elemente des von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystems zusammen und erläutert im Einzelnen die Struktur und die Höhe der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung. Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht wird unter diesem Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 AktG zur Beschlussfassung über die Billigung vorgelegt. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den gemäß § 162 AktG erstellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen. | | 6. | Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems für den Vorstand Nach § 120a AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß § 87a AktG bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, zu beschließen. Über die Billigung des derzeitigen Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung 2022 am 14. Juni 2022 Beschluss gefasst, sodass in der ordentlichen Hauptversammlung 2026 turnusgemäß erneut über die Billigung des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands zu beschließen ist. Der Aufsichtsrat hat, gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses, am 22. April 2026 beschlossen, das bisherige Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt, fortzuführen und daher zu bestätigen. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat vor, das bestehende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu bestätigen und erneut zu billigen. | | 7. | Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1 zur Vorbereitung künftiger Kapitalmaßnahmen verbunden mit der teilweisen Deckung des Bilanzverlusts und über die entsprechende Änderung der Satzung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 26.232.200,00 und ist eingeteilt in 26.232.200 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Stückaktie ist am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von EUR 1,00 beteiligt. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien. Durch die Zusammenlegung von jeweils fünf bestehenden Aktien zu einer neuen Aktie soll die Anzahl der ausgegebenen Aktien reduziert und der rechnerische Börsenkurs je Aktie entsprechend erhöht werden, ohne dass sich hierdurch der rechnerische Gesamtwert der Beteiligung eines Aktionärs an der Gesellschaft ändert. Die Gesellschaft hat von der Ermächtigung gem. § 8 Abs. 7 S. 3 AktG (Änderung durch das Standortfördergesetz) keinen Gebrauch gemacht. Daher dürfen neue Aktien der Gesellschaft gemäß § 9 Abs. 1 AktG nicht unter dem anteiligen Betrag von 1,00 EUR ausgegeben werden. Eine Herabsetzung des anteiligen Betrags am Grundkapital auf EUR 0,01 je Aktie im Einklang mit dem Standortfördergesetz hätte dagegen eine Anhebung des rechnerischen Börsenkurses über den anteiligen Betrag am Grundkapital nicht bewirken können, weil sich der rechnerische Börsenkurs im gleichen Verhältnis wie der anteilige Betrag am Grundkapital reduzieren würde. Mit der Maßnahme soll die Wahrnehmung und Handelbarkeit der Aktie am Kapitalmarkt verbessert und die Gesellschaft perspektivisch wieder in die Lage versetzt werden, Kapitalerhöhungen zu marktüblichen Konditionen unter Beachtung des geringsten Ausgabebetrags für neue Aktien durchzuführen. Die Kapitalherabsetzung soll nicht zu einer Rückzahlung an die Aktionäre führen. Ebenso soll kein Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Der aus der Kapitalherabsetzung resultierende Herabsetzungsbetrag soll vielmehr ausschließlich zur teilweisen Deckung des bestehenden Bilanzverlusts verwendet werden. Die Gesellschaft verfügt über genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2024) und bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2024/I sowie Bedingtes Kapital 2024/II), das durch die vorstehend vorgeschlagene Kapitalherabsetzung nicht geändert wird. Eine Anpassung dieser Ermächtigungen ist nicht beabsichtigt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: | | „(a) Herabsetzung des Grundkapitals Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.232.200,00, eingeteilt in 26.232.200 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG um EUR 20.985.760,00 auf EUR 5.246.440,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Jeweils fünf (5) auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft werden zu einer (1) auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt. Nach Durchführung der Kapitalherabsetzung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.246.440,00 und ist eingeteilt in 5.246.440 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist am Grundkapital der Gesellschaft weiterhin mit einem anteiligen Betrag von EUR 1,00 beteiligt. Der Herabsetzungsbetrag in Höhe von EUR 20.985.760,00 wird ausschließlich für die teilweise Deckung des im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzverlustes verwendet. Da der Bilanzverlust den Herabsetzungsbetrag übersteigt, verbleibt auch nach Durchführung der Kapitalherabsetzung ein Bilanzverlust. Eine Rückzahlung an die Aktionäre erfolgt nicht. Eine Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage erfolgt nicht. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung erfolgt nach näherer Maßgabe des Vorstands. Dieser wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung festzulegen. (b) Behandlung von Aktienspitzen Soweit sich aufgrund der Zusammenlegung von Aktien Aktienspitzen ergeben, weil ein Aktionär eine nicht durch fünf (5) teilbare Anzahl von Aktien hält, werden die entstehenden Teilrechte nach näherer Maßgabe des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats zusammengelegt und für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet oder in sonstiger Weise ausgeglichen. Die Aktionäre erhalten nach näherer Maßgabe der technischen Abwicklung Gelegenheit, ihrer depotführenden Stelle während einer Frist von 14 Tagen Weisungen zur Behandlung etwaiger Aktienspitzen zu erteilen, insbesondere zum Verkauf von Aktienspitzen oder zum Zukauf weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer vollen Aktie. Verbleibende Aktienspitzen, die nicht ausgeglichen werden können, können durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank oder Abwicklungsstelle mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet werden. Der Verwertungserlös wird den beteiligten Aktionären nach Maßgabe der technischen Abwicklung gutgebracht. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung, der Zusammenlegung der Aktien, der technischen Abwicklung und der Behandlung von Aktienspitzen festzulegen. (c) Satzungsänderung § 2 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft werden mit Wirkung auf die Eintragung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister wie folgt neu gefasst: § 2 Abs. 1: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.246.440,00 (in Worten: Euro fünf Millionen zweihundertsechsundvierzigtausendvierhundertvierzig). § 2 Abs. 2: Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.246.440 auf den Inhaber lautende Stückaktien. (d) Handelsregisteranmeldung und Wirksamwerden Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden angewiesen, den Beschluss über die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Änderung der Satzung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Kapitalherabsetzung wird gemäß § 224 AktG mit Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals in das Handelsregister wirksam.“ | | | II. | Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten | | 1. | Virtuelle Hauptversammlung / Übertragung mit Bild und Ton / Zuschaltung Der Vorstand der 11 88 0 Solutions AG hat entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Grundlage dieser Entscheidung ist § 118a des AktG in Verbindung mit Ziffer 5.1 Abs. 3 der Satzung der 11 88 0 Solutions AG. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen. Die Hauptversammlung findet zumindest unter Anwesenheit des Versammlungsleiters, des Vorstands und eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft in den Räumen der 11 88 0 Solutions AG, Baumstraße 23, 45128 Essen, statt. Ein mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragter Notar wird dort ebenfalls anwesend sein. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, 24. Juni 2026, ab 11:00 Uhr (MESZ) mit Bild und Ton live im HV-Portal unter https://ir.11880.com/hauptversammlung verfolgen. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Einzelheiten hierzu finden sich unten im nachfolgenden Abschnitt „2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags". Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den elektronisch zur Versammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird in der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation das Rede- und Auskunftsrecht sowie das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Ihnen steht außerdem ein Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu. Den ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird ferner das Recht eingeräumt, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihre Aktionärsrechte ausüben. Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich des HV-Portals bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Zugang zur Verfügung. Bei Nutzung des HV-Portals und Anklicken des Buttons „Hauptversammlung betreten“ sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung am Mittwoch, den 24. Juni 2026 zugeschaltet. Die elektronische Zuschaltung ermöglicht jedoch weder eine Teilnahme an der Versammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG noch eine Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Teilnahme im Sinne des § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. In Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts wird auf etwaige Meldepflichten nach §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz hingewiesen. Das HV-Portal wird ab Mittwoch, den 3. Juni 2026 freigeschaltet. | | 2. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziffer 5.2 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der nachfolgend angegebenen Adresse bis spätestens Mittwoch, den 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), als den sogenannten „Nachweisstichtag“ zu beziehen. Der Berechtigungsnachweis über den Anteilsbesitz muss der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse bis spätestens am Mittwoch, den 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen: 11 88 0 Solutions AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: anmeldung@meet2vote.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts im Rahmen der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, können aus diesen Aktien für die diesjährige virtuelle Hauptversammlung keine Rechte als Aktionär, insbesondere kein Stimmrecht herleiten. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Nach Eingang von Anmeldung und Berechtigungsnachweis bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse oder E-Mail-Adresse werden den angemeldeten Personen die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugesandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. | | 3. | Verfahren für die Stimmabgabe Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (elektronische Briefwahl) ausüben. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der frist- und ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Briefwahlstimmen können ab Freischaltung des HV-Portals, d.h. ab Mittwoch, den 3. Juni 2026 unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglichen HV-Portals gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am Mittwoch, den 24. Juni 2026 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Auch Bevollmächtigte, einschließlich Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, können sich der elektronischen Briefwahl bedienen. Vollmachtserteilung Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Dienstag, den 23. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse 11 88 0 Solutions AG c/o meet2vote AG Marienplatz 1 84347 Pfarrkirchen Deutschland E-Mail: 11880@meet2vote.de oder ab Mittwoch, den 3. Juni 2026 unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglichen HV-Portals gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich über das HV-Portal gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglich ist. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Als Service bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, darüber hinaus jedoch nicht für die Ausübung sonstiger Rechte zur Verfügung. Auch in diesem Fall sind eine ordnungs- und fristgemäße Anmeldung und ein ordnungs- und fristgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen; der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlägen vorliegt. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthält sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme oder nimmt nicht an der Abstimmung teil. Ein Formular, das zur Vollmacht- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „4. Vollmachtserteilung“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse aus organisatorischen Gründen bis spätestens Dienstag, den 23. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), oder ab Freischaltung des HV-Portals, das heißt ab Mittwoch, den 3. Juni 2026 unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglichen HV-Portals gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2026 erteilt, geändert oder widerrufen werden. | | 4. | Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie der Stimmabgabe kann die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sowie eine Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte BIC: CPTGDE5WXXX Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich. Anmeldungen und Nachweise des Anteilsbesitzes über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis Mittwoch, 17. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen oder Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis Dienstag, 23. Juni 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein. | | 5. | Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rederecht, Auskunftsrecht, Widerspruch (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a, 131 Abs. 1, 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG) Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Dafür steht ihnen mit den entsprechenden Zugangsdaten das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zur Verfügung. Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB einzureichen. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im HV-Portal zugänglich gemacht wird. Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens am Donnerstag, den 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Freitag, den 19. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), in dem nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte mit den entsprechenden Zugangsdaten zugänglichen HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglich gemacht. Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu unter Abschnitt „Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG“), die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu unter Abschnitt „Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG“) sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (dazu unter Abschnitt „Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 245 AktG“) ist ausschließlich auf den in dieser Einladungsbekanntmachung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. Rederecht im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG: In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung wird über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen (vgl. dazu auch Abschnitt „Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG“), das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG (vgl. dazu auch Abschnitt „Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG“) sowie das Recht, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars zu erklären (vgl. dazu auch Abschnitt „Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG“). Die Satzung der Gesellschaft sieht in Ziffer 5.3 Abs. (2) die Ermächtigung des Versammlungsleiters gem. § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG vor, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im HV-Portal über ein von unserem Dienstleister zur Verfügung gestelltes System abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Zuschaltung entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop) oder ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) mit einem der folgenden installierten Browser in der aktuellen Softwareversion: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Die Nutzung anderer aktueller Browser mit den vom Hersteller empfohlenen Sicherheitseinstellungen ist möglich, wurde jedoch nicht getestet. Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version Ihres Browsers verwenden. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im HV-Portal für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, über das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung verfügbaren HV-Portal gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2026 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars zu erklären. Darüber hinaus haben sie auch im Rahmen ihres Rederechts (dazu unter Abschnitt „Rederecht im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG“) die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem besteht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten. Auf Anordnung des Versammlungsleiters gemäß § 131 Abs. 1f AktG können alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das HV-Portal, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu unter Abschnitt „Rederecht im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG“), ausgeübt werden. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen. Der Versammlungsleiter wird hierzu während der Hauptversammlung weitergehende Hinweise erteilen. § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Zudem bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass dann, wenn einem Aktionär eine Auskunft verweigert wird, er verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG außer im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens (siehe Abschnitt „Rederecht im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG“), auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.11880.com/hauptversammlung gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten in der Hauptversammlung übermitteln können. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung von Aktionären gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der Adresse 11 88 0 Solutions AG Vorstand Baumstraße 23 D-45128 Essen schriftlich bis Sonntag, den 24. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG nebst einer etwaigen Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers sowie zur Wahl des Aufsichtsrats gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu übersenden: 11 88 0 Solutions AG z. H. Frau Marina Bonenkamp Baumstraße 23 45128 Essen Deutschland E-Mail: hauptversammlung@11880.com Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die bis Dienstag, den 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126,127 AktG im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Anträge von nicht ordnungsgemäß angemeldeten oder nicht ordnungsgemäß legitimierten Aktionären müssen in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (vgl. dazu Abschnitt „Rederecht im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 130a Abs. 5 und 6 AktG“). Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. | | 6. | Weitergehende Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG, Informationen gemäß § 124a AktG und weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung sind im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. | | 7. | Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 26.232.200,00. Es ist in 26.232.200 Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Aktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Damit sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. | | 8. | Ergänzende Hinweise zu Rechten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsausübung Nach § 118 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts (durch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Erteilung von Briefwahlstimmen) dem Abgebenden der Zugang der abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gemäß Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Abs. 1 Satz 4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln. Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln. | | 9. | Informationen zum Datenschutz Die 11 88 0 Solutions AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Zugangskennung und das Passwort), Stimmabgaben sowie etwaige bis zur Beendigung der Hauptversammlung erklärte Widersprüche. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die 11 88 0 Solutions AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Die geltenden Datenschutzbestimmungen werden auch bei der Durchführung der Hauptversammlung im Wege der virtuellen Hauptversammlung eingehalten. Für die Datenverarbeitung ist die 11 88 0 Solutions AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: 11 88 0 Solutions AG Datenschutzbeauftragter Baumstraße 23 45128 Essen Deutschland E-Mail: bdsb@11880.com Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der 11 88 0 Solutions AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Hauptversammlungs-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Im Rahmen der Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die an der Hauptversammlung teilnehmen, erfassten Daten, sofern diese in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden, erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen wird, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, ein Teil Ihrer personenbezogenen Daten unter Einhaltung der aktienrechtlichen Bestimmungen veröffentlicht. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebenen Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität”).” Ihre Rechte können gegenüber der 11 88 0 Solutions AG über die E-Mail-Adresse datenschutz.solutions@11880.com oder über folgende Kontaktdaten geltend gemacht werden: 11 88 0 Solutions AG Baumstraße 23 45128 Essen Deutschland Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DS-GVO zu. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter: 11 88 0 Solutions AG Datenschutzbeauftragter Baumstraße 23 45128 Essen Deutschland E-Mail: bdsb@11880.com Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der 11 88 0 Solutions AG unter www.11880.com zu finden. | Essen, im Mai 2026 11 88 0 Solutions AG Der Vorstand Sitz: Essen Geschäftsanschrift: Baumstraße 23 D-45128 Essen Tel.: +49 (0) 201 / 8099-0 Investor Relations: investor.relations@11880.com Unternehmenskommunikation: presse@11880.com Registergericht: Amtsgericht Essen HRB 29301 USt-ID-Nr.: DE 182 755 407 Vertretungsberechtigter: Martin Walter (Vorstand) Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Michael Wiesbrock |