EQS  | 
aufrufe Aufrufe: 329

EQS-Adhoc: NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out)

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Nanofocus AG -   Nanofocus AG Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

EQS-Ad-hoc: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out) 30.05.2025 / 12:03 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NanoFocus AG: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG (aktienrechtlicher Squeeze-out)

Oberhausen, 30. Mai 2025 – Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 2398, hat heute an die NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der NanoFocus AG  Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Carl Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) fassen soll. Die Carl Mahr Holding GmbH hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von unmittelbar 96,8575 % am Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung wird, sobald diese nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der NanoFocus AG festgelegt ist, der NanoFocus AG mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im vierten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NanoFocus AG wirksam. Die NanoFocus AG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Zusatzinformationen: ISIN: DE000A40ESC1 WKN: A40ESC

NanoFocus AG Max-Planck-Ring 48 46049 Oberhausen Deutschland

Investor Relations Kontakt: NanoFocus AG Fabian Lorenz Telefon: +49 (0) 221/29831588 E-Mail: ir@nanofocus.de

Disclaimer: Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der NanoFocus AG findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.

Ende der Insiderinformation

30.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: NanoFocus AG
Max-Planck-Ring 48
46049 Oberhausen
Deutschland
Telefon: 0208 62000 55
Fax: 0208 62000 99
E-Mail: ir@nanofocus.de
Internet: www.nanofocus.de
ISIN: DE000A40ESC1
WKN: A40ESC
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München
EQS News ID: 2148244
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2148244  30.05.2025 CET/CEST


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend