Unter den Zurückgewiesenen waren demnach auch Asylsuchende: Von 51 Menschen, die ein Asylgesuch äußerten, seien 32 zurückgewiesen worden, sagte Dobrindt.
Erlass des Ministers kam vor gut einer Woche
Dobrindt hatte am Mittwoch vergangener Woche - wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister - eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Dies soll allerdings nicht für Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten.
Zuvor waren lediglich Menschen, die kein Asylgesuch vorbrachten, sowie Ausländer, die mit einer temporären Einreisesperre etwa wegen einer früheren Abschiebung belegt waren, zurückgewiesen worden.
Voraussetzung für eine Zurückweisung sind Kontrollen direkt an der Grenze. Diese hatte Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) nach und nach für alle Grenzabschnitte angeordnet. An der Grenze zu Österreich gibt es solche Kontrollen, die bei der EU-Kommission angemeldet und begründet werden müssen, bereits seit Herbst 2015, so auch an der A93./ctt/had/abc/DP/jha
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