China-Geschäft neu gestartet: Endlich grünes Licht: Peking erlaubt den Verkauf von Nvidias H200-Chips

wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 272
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Chinesische Flagge vor Hochhäusern
- ©iStock
Nach monatelangem Warten darf Nvidia seine H200-Chips in China verkaufen und bereitet Groq-Chips für den Markt vor. CEO Huang spricht von starken Aufträgen.Nvidia hat offiziell die Erlaubnis aus Peking erhalten, seine zweitstärksten künstlichen Intelligenz-Chips, die H200, in China zu verkaufen. Damit kann der US-Chiphersteller nach monatelangen Verzögerungen seine Produktion für den lukrativen Markt wieder aufnehmen, der früher 13 Prozent von Nvidias Gesamtumsatz ausmachte, wie Quellen von Reuters berichten. Der Schritt beendet eine Phase, in der trotz starker Nachfrage chinesischer Unternehmen und US-Exportgenehmigungen Peking den Import der Chips verzögerte. Nvidia-Chef Jensen Huang …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Baidu Inc ADR 115,72 $ -0,34%
Nvidia Aktie 205,17 $ -0,01%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB22RA4 , DE000NB6AES2 , DE000NB6BZ73 , DE000NB4ATX5 , DE000NB6TT97 , DE000NB6UM00 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend