Die restlichen Menschen aus dem Ausland, die ebenfalls versucht haben, sich auf diesem Wege eine dauerhafte Perspektive in Deutschland zu schaffen, rutschten entweder in den Status der Duldung zurück, sind ausgereist oder haben auf anderem Wege einen Aufenthaltstitel erhalten - etwa durch Heirat.
Befristete Regelung
Das von SPD, Grünen und FDP beschlossene Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und gilt drei Jahre lang. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.
Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können - etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet. Der Chancen-Aufenthalt kommt nicht infrage für Straftäter sowie für Menschen, die zu ihrer Identität "wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht" und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.
Am Ende der 18 Monate kann dann ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse hat, nicht straffällig geworden ist und eine geklärte Identität vorweisen kann, beziehungsweise "alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat".
Keine Verlängerung
Dieser Punkt wurde von der Union stets scharf kritisiert. Eine Verlängerung des Chancenaufenthalts fand keinen Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Stattdessen soll für geduldete Ausländerinnen und Ausländer mit geklärter Identität, die nicht straffällig und gut integriert sind, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und seit einem Jahr ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, und die sich zum 31. Dezember 2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen ein befristeter Aufenthaltstitel geschaffen werden./abc/DP/mis
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