Bundestag stimmt für Geywitz als Rechnungshof-Vize
BERLIN (dpa-AFX) - Die frühere Bundesbauministerin Klara Geywitz soll nach dem Willen des Bundestags neue Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs werden. Dafür stimmte das Parlament in Berlin mit klarer Mehrheit in geheimer Wahl. Bevor die SPD-Politikerin vom Bundespräsidenten ernannt werden kann, muss auch der Bundesrat zustimmen.
Geywitz gilt als enge Vertraute von Altkanzler Olaf Scholz - beide traten unter anderem als Duo für die SPD-Parteispitze an, verloren aber die Stichwahl. In der Ampel-Koalition rief Scholz die inzwischen 50-Jährige in sein Kabinett.
Rechnungshof prüft Haushaltsführung
An der Spitze des Rechnungshofes hätte Geywitz die Aufgabe, der Regierung von Friedrich Merz (CDU) beim Umgang mit den Staatsfinanzen auf die Finger zu schauen. Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, kann allerdings nur Empfehlungen aussprechen. Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn ist Kay Scheller. Die Stelle des Vizepräsidenten ist seit Januar 2025 unbesetzt. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre.
Zuletzt hatte der Rechnungshof der Bundesregierung eine Zweckentfremdung des Sondervermögens für Infrastruktur vorgeworfen. Das aus Schulden finanzierte Geld fließe - anders als vorgesehen - nicht allein in zusätzliche Investitionen. Dadurch entstünden im Kernhaushalt Spielräume für Konsumausgaben. Einsparpotenzial sieht er beim Sozialstaat, den Zuschüssen zur Rente und der Verwaltung. Auch "klimaschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen" sollten auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden./tam/DP/men
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.