- Bund und Länder klären Verantwortung für Asylzentren.
- Der Bund übernimmt die Finanzierung der Zentren.
- Fünf Bundesländer kümmern sich um Kapazitätsaufbau.
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Deutschland ist nur an Flughäfen und Seehäfen betroffen
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) war am 14. Mai 2024 beschlossen worden und wird Mitte kommenden Jahres anwendbar. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechend ihr nationales Recht anpassen. Danach sollen etwa Verfahren beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Auch sollen Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Die neuen EU-Regelungen zu Außengrenzverfahren betreffen Deutschland als Staat mitten in Europa nur, was Einreisen über Flughäfen und Seehäfen angeht. Diese Verfahren an der Außengrenze durchlaufen Menschen, die die Behörden etwa über ihre Identität getäuscht haben, Personen, die die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährden sowie Schutzsuchende aus Herkunftsstaaten, bei denen die durchschnittliche EU-weite Schutzquote bei maximal 20 Prozent liegt.
Hessen erwartet mehr Kontrolle
"Wir wollen uns auf das neue Verfahren einstellen, auch als Land Hessen - werden hier gemeinsam mit dem Bund vorgehen", sagt Hessens Innenminister, Roman Poseck (CDU). Er verspreche sich von der EU-Reform "eine bessere Kontrolle über das Migrationsgeschehen". Es sei gut, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt habe, dass der Bund für die Zentren Kosten tragen werde. "Das ist eine große Erleichterung für uns, und das steht auch beispielhaft für das neue Klima, das wir zwischen Bund und Ländern jetzt bei diesen Themen haben"./abc/DP/nas
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