BGH entscheidet: Porsche nicht schadensersatzpflichtig für angebliche Verschleierung von VW-Absichten 2008

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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Der BGH wies die Schadensersatzklage gegen Porsche im VW-Musterverfahren ab. Porsche war rechtlich nicht zur Offenlegung der Übernahmeabsichten verpflichtet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das 18 Jahre dauernde Musterverfahren zum gescheiterten Übernahmeversuch von VW durch Porsche abgeschlossen. Die Kläger hatten Porsche vorgeworfen, Übernahmeabsichten im Jahr 2008 verschleiert und so Anleger sowie Leerverkäufer geschädigt zu haben. Der BGH wies die Forderungen jedoch ab: Porsche war weder rechtlich noch sittlich zur Offenlegung verpflichtet, und es lag kein sittenwidriges Verhalten im Sinne des § 826 BGB vor.

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