- Bundesregierung ändert Abschiebepraxis nach Kabul nicht.
- 20 afghanische Straftäter wurden nach Kabul abgeschoben.
- Berlin schließt sich Aufruf zur Deeskalation an.
- Ölpreisboom 2026 - Diese 3 Aktien könnten jetzt stark profitieren! (hier klicken)
Afghanistan hatte am Donnerstagabend pakistanische Posten im Grenzgebiet angegriffen. In der Nacht flog Islamabad daraufhin auch Luftangriffe auf Städte im Landesinneren Afghanistans. Der pakistanische Verteidigungsminister Khawaja Muhammad Asif bezeichnet den Konflikt als offenen Krieg.
20 Straftäter nach Kabul abgeschoben
Das Bundesinnenministerium hatte am Vortag mitgeteilt, dass 20 afghanische Straftäter mit einem Charterflug von Leipzig nach Kabul gebracht wurden. Es sei der erste Charterflug gewesen, der ohne Unterstützung anderer Staaten auf Grundlage einer direkten Vereinbarung mit den islamistischen Taliban zustande kam. Bei vorigen Flügen hatte Katar vermittelt.
Kontakte zu den Taliban sind umstritten, denn offiziell unterhält die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu den Islamisten, die seit August 2021 wieder in Afghanistan an der Macht sind. Wegen ihrer Missachtung von Menschen- und vor allem Frauenrechten sind sie international isoliert.
Berlin schließt sich Aufruf zur Deeskalation an
Die Bundesregierung rief Afghanistan und Pakistan zur Deeskalation auf. Die Sprecherin des Auswärtigen Amts sagte, die Bundesregierung schließe sich der Forderung von UN-Generalsekretär António Guterres zur Deeskalation der angespannten Lage an. Man blicke sorgenvoll auf die Entwicklung und beobachte diese weiter./bk/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.