wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 675

Aktie mit neuem Allzeithoch: Rheinmetall knackt die 2.000 Euro - kommt jetzt der Aktiensplit?

Amazon, Apple oder Nvidia haben es zum Teil nicht nur einmal getan: Ihre Aktien gesplittet. Bei Rheinmetall kamen die Rufe nach einem Aktiensplit schon bei 1.000 € auf. Jetzt ist die 2.000 € geknackt. Kommt er jetzt? Der Rüstungs- und Technologiekonzern Rheinmetall hat zu Wochenbeginn ein neues Kapitel seiner beispiellosen Rally geschrieben. Angetrieben durch die Ankündigung eines Großauftrags durch die US-Regierung zur Lieferung von Artilleriemunition an einen osteuropäischen Kunden – mit einem Gesamtwert von 444 Millionen Euro – übersprang die Aktie kurzzeitig die symbolträchtige 2.000-Euro-Marke. Die Lieferungen sollen zwischen 2026 und Juni 2027 erfolgen. Dieser Meilenstein …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Amazon Inc -   Amazon Inc Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:
Apple Inc 279,92 $ Apple Inc Chart -0,28%
Zugehörige Wertpapiere:
E.ON SE 15,47 € E.ON SE Chart -0,93%
Zugehörige Wertpapiere:
Nvidia Corp 182,95 $ Nvidia Corp Chart -0,23%
Zugehörige Wertpapiere:
Rheinmetall AG 1.547,5 € Rheinmetall AG Chart +0,81%
Zugehörige Wertpapiere:
SAP SE 213,20 € SAP SE Chart +0,80%
Zugehörige Wertpapiere:
Siemens AG 234,65 € Siemens AG Chart +2,02%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend