Zwangsversteigerungen von Immobilien

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Zwangsversteigerungen von Immobilien

 
20.10.05 11:28
Wer kennt sich aus?
Wo erfahre ich Termine?

gruss

permanent

Stardust666:

was möchtest du wissen?

 
20.10.05 11:33
Für NRW: zvg.nrw.de

Für andere BL weiß ich leider keine Adresse, im Zweifelsfall auf der Seite der Amtsgerichte nachschauen... Für BW gibt's glaube ich eine kostenpflichtige seite...

mfg

Stardust
permanent:

nrw reicht mir, danke

 
20.10.05 12:16
Ich werde mir die Seite anschauen.

gruss

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Klaus_Dieter:

Zwangsversteigerungen

 
20.10.05 12:19
Auf jeden Fall sind die Termine in den jeweiligen Amtsgerichten ausgehängt und müssen auch in einer - meist lokalen Zeitung, öffentlich bekannt gemacht werden.

Es gibt einige Verlage, die da was anbieten, glaube Argentra, oder ähnlich ist ein solcher. Habe mal auf der Suche, im Internet eine kostenlos Seite gefunden, wo wohl die Objekte dargestellt waren, aber nicht näher erläutert, dazu musste man eben was bestellen oder sich kostenpflichtig anmelden.

Ansonsten ist wohl , nur soweit ich das beurteilen kann, die Immobilienzeitung, die kostengünstigste Möglichkeit, sie enthält ALLE Termine in Deutschland, erscheint alle zwei Wochen und kostet wohl am Kiosk 3,40 oder so, kann aber im Abo sehr viel günstiger bezogen werden.

Aber erzähl mal was Du vor hast?
Wenn Du in NRW was suchst, da hat mein Vorredner, die den allerbesten Tipp gegeben, da bekommste die Infos direkt von der Quelle.

Auf jedenfall empfehle ich das Gutachten gründlichst zu lesen!!! Die Wertermittlung ist auf jeden Fall nicht immer aussagekräfitg, die würde ich auf keinen Fall blind vertrauen - habe selber ein Objekt ersteigert, dass nach dem 6 Termin noch nicht mal mit 15% beboten wurde, ich habe es dann zu 12% des Verkehrswertes bekommen, jedoch nur, weil auch die Bank, der Rechtspfleger und ich, entsprechende Begründungen verlegen konnten, denn das gericht muss drauf achten, dass ein Objekt nicht "verschleudert" wird.

Ich habe in den letzten 6 Jahren wohl so 500 ZV-Termine besucht, fast ausschliesslich in NRW und hauptsächlich in drei Amtsgerichten. Zum Zuge bin ich nur 14 mal gekommen, wobei bei 5 Wohnungen da nur ein Kontakt zwischen Bank und mir hergestellt wurde, und die froh waren die Wohnunegn möglichst schnell aus den Büchern zu haben - also nur in kanpp 2% der Fälle bin ich zum Zuge gekommen.
50 Termine auf einen Zuschlag, hätte ich es anders gemacht, also mehr geboten, dann hättte ich irgendwann kein Geld mehr für die wirklich interessanten Objekte.
Eine gewisse Risikoneigung gehört dazu , ohne Zweifel, denn ich habe keine Wohnung von innen vorher gesehen.      
comsunny:

bundesweite Adresse

 
20.10.05 12:25
zumindest fast überall www.zvg.com
permanent:

@Klaus_Dieter

 
20.10.05 12:30
Zunächst eimal vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.

Ich suche ein Objekt zur Geldanlage. In den Beschreibungen ist vom Verkehrswert die Rede. Dieser wird aufgrund des Gutachten ermittelt. Wie hoch liegt denn das Mindestgebot -im Normalfall- für ein Objekt?

Wie läuft die Zahlungsabwicklung? Wie stellt das Amtsgericht meine Zahlungsfähigkeit fest bzw. wie kann ich diese vor Ort unter Beweis stellen. Die werden ja kaum meine Kreditkarte haben wollen.

gruss

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Mr.Fresh:

Unter ZVG.com

 
20.10.05 12:31
Veröffentlichungen - Amtsgerichte findest Du alle Termine im Bundesgebiet nach regionen (Amtsgerichten) und Versteigerungsdatum geordnet.

Geld für irgendwelche Abo's kannst Du Dir somit sparen.

Wenn Dich ein Objekt interessiert, bekommst Du zu den Öffnungszeiten kostenlosen und umfassenden Einblick in die Gutachten. Ausweis mitnehmen!

Meist steht auf dem Gang auch ein Münzkopierer.

Am Versteigerungstag mußt Du 10% des Zuschlagpreises Cash vorlegen können.
Nur ein Scheck der Bundesbank (NICHT Hausbank) würde auch akzeptiert.
Ist aber umständlich.

Zur Zeit sind Schnäppchen selten. Weil die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gefallen sind. Die Verkehrswertgutachten sind aber ca. 2 Jahre alt...!

Großer Nachteil:
Du mußt Dich auf das Gutachten verlassen, kannst fast nie! selbst besichtigen.

Soweit erstmal.

Gruß
permanent:

Wer zahlt die mit dem Erwerb verbundenen

 
20.10.05 12:31
Kosten (Notar usw.)?

gruss

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Mr.Fresh:

Verkehrswert-Mindestgebot

 
20.10.05 12:35
Das Mindestgebot liegt meist in Höhe des unter -1- im Grundbuch eingetragenen Gläubigers + Gerichtskosten. Ist aber unwichtig.

Der Zuschlag wird in der ersten Verhandlung praktisch nie ! unter 7/10 des Verkehrswertes erteilt. Sprich, das Objekt wird dann nicht hergegeben.

Erst beim 2. Termin entfallen 5/10 7/10 Grenzen. Ist dann aber auch schon bei ZVG vermerkt.

Gruß
permanent:

Da habe ich gleich noch eine Frage:

 
20.10.05 12:37
Was passiert wenn das Gebäude nicht leerstehend ist? Egal ob Mieter oder alter Eigentümer, bekomme ich den als Zugabe oder ist das Objekt bei Übernahme leer. Ich meine wenn der Bewohner seine Miete zahlt bzw. zahlen kann habe ich nichts dagegen aber was wenn das so ein Schlunzi wohnt der nicht zahlen kann oder will?

gruss

permanent
Stardust666:

@klaus-dieter

 
20.10.05 12:37
Das nach dem 6. termin eine Begründung für den erzielten Versteigerungserlös notwendig ist, wundert mich allerdings... normalerweise sind nach dem 1. termin die 5/10 und die 7/10tel Grenzen futsch, da ist dann ein  zuschlag auch für 1 € möglich... es sei denn, in den vorangegangenen Termin ist gar kein Gebot abgegeben worden.

Ansonsten muss ich dir natürlich recht geben, ein genaues Studium der Verkehrswertgutachten ist unerlässlich.Der Verkehrswert gilt als "richtig" ermittelt, wenn er den im normalen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis mit einer Genauikeit von +/- 20% darstellt.
Hierzu sei angemerkt, das eine ZV nicht zum normalen Geschäftsverkehr zählt.

Bei einem zuschlag zu 12% tippe ich mal, das das keine Wohnimmobilie war, oder ein nicht fertig gestelltes Gebäude? Denkbar wäre auch ein Objekt in einer sehr schlechten Wohngegend, bei dem sich wegen der Mieterstruktur keiner ran traut...

mfg

Stardust
Mr.Fresh:

Keine Notarkosten!

 
20.10.05 12:37
Da in diesem falle das Gericht die Abwicklung vornimmt.

Gerichtskosten sind wesentlich niedriger.

Du zahlst GK, Gr erwerb St. und Grundbucheintragung.
Ggfs. erhebt Deine Bank f Bereitstellung einer Hypothek nochmal Schätzkosten.

Mr.Fresh:

Sonderkündigungsrecht

 
20.10.05 12:40
Früher hat die ZV noch das Mietrecht gebrochen. Heute nimmst Du den Mieter mit.
Hast ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Gilt aber auch nur bei begründetem Eigenbedarf und nutzt somit fast gar nichts.
Stardust666:

zwischen 5/10 - 7/10tel

 
20.10.05 12:43
im ersten Termin kann der Zuschlag erteilt werden, der betreibende Gläubiger muss dann allerdings zustimmen. unter 5/10tel ist's im 1. Termin vermögensverschleuderung!

so ab 6/10tel wird sehr wohl im ersten termin der zuschlag erteilt, aus dem einfachem Grund, das für die ansetzung eines 2. Termins wieder 1/2 Jahr ins land geht und die Zinsen in der Zeit munter weiter laufen...
Mr.Fresh:

Zuschlag

 
20.10.05 12:46
Habe es sogar schon erlebt, daß die Gläubigerbank den Zuschlag selbst bei 90% des verkehrswertes nicht erteilen wollte.
Erst nach persönlichen Verhandlungen mit denen hat es doch geklappt.
Stardust666:

Abt. I Grundbuch

 
20.10.05 12:50
da steht der Eigentümer, nicht der Gläubiger!

In abt. III stehen die Schuldverhältnisse, die Höhe der Eintragungen hat nix mit dem Mindestgebot zu tun!

Wenn auf dem Grundstück eine Grundschuld von 3Mios eingetragen ist, kann der Verkehrswert deutlich niedriger sein! ebenso kann diese Grundschuld bereits bis auf ein paar Euro getilgt sein?

mfg

Stardust
Mr.Fresh:

Ja, natürlich

 
20.10.05 13:03
kann sogar vollständig getilgt sein. Wenn die Löschungsbewilligung nicht zur Löschung benutzt wurde.
Hatte nicht nach Abt. unterschieden. Meinte nur, dass n-te Gläubiger ggfs. vollkommen hinten runter fallen, wenn das Gebot nicht mehr hergibt, als der erste Gläubiger noch zu bekommen hat.
Stardust666:

@Mr.Fresh: that's right! o T. o. T.

 
20.10.05 13:22
permanent:

Super, vielen Dank für die

 
20.10.05 13:24
sachkundigen Antworten.

gruss

permanent
Klaus_Dieter:

Sorry, war schon alles dabei??

 
20.10.05 14:14
1.) Alle Objekte im Augen haben die in Frage kommen könnten.

2.) Versuchen möglichsst viel über ein Objekt zu erfahren, Zwangsverwalter, WEg-Verwalter, Mieter, Miteigentümer im Haus, Nachbarn, versuchen zu befragen. Meine Tattik auf keinen Fall Kontakt mit der Bank aufnehmen, die haben nur einen möglichst hohen Versteigerungserlös im Kopf sonst werfen die eher nebelkerzen, als sie Dir behilflich sind.

3.) Alle oben genannte müssen Dir nicht helfen oder Auskunft geben, Fragen kannste aber, und auch den jetztigen oder auch den Voreigentümer befragen.

4.) Sehen, dass du flüssig bist, vorher einige ZV termine anschauen, einfach so um zu erfahren wie es läuft, die meistens Rechtspfleger geben gern bereitwillig über das Prozedere Auskunft, auch ausserhalb von Terminen, per Anruf oder Besuch.

5.) Die Wertgrenzen die hier genannt werden halte ich für Makulatur. Im Grossteil der Fälle mag es stimmen, aber nicht immer. Auch die Grenzen von 50% oder 70% sind auch eher wenig aussagekräftig, weil die Bank, immer und jederzeit das verfahren beenden kann durch eine Einstellung! Einzig die 50% sind wichtig, weil das Gericht im ersten Termin nicht darunter zuschlagen darf. Aber Vorsicht, es gibt Berufspekulanten die fahren nur zu Zweitterminen, und da wird u.U. mehr geboten als im ersten Termin! mehrmals selber  erlebt!

6.) Im Termin selber, meine ich auch von sich aus gar nicht mit der Bank reden. Wenn sie mit dir reden will, fragen und selber nichts sagen! Eben meine Erfahrung nach sooo vielen Verfahren. Beispiel mein Gebot 31,000 Euro, Banker will mri mir sprechen, redet von davon , dass er einen Auftrag habe und eigentlic nicht unter  45,000 den Zuschlag gewähren darf. Aber er könnte so 35,000 gerade noch verantworten, sonst dürfe er, dass hätte ihm sein Chef klar gesagt, den Zuschlag nicht beantragen.
Ich habe nicht viel gesagt, bin bei dem geblieben und er beantragte, die sofortige Zuschlagserteilung. Also besser gar ncith mit reden, verunsichern einen nur!

7,) Im Termin muss Du 10% des Verkehrswertes bar oder mit einem Scheck, der von der Bank selber ausgestellt wurde hinterlegen.

8,) Ab dem Zuschlag bist du Eigentümer, dem Zuschlag kann widersprochen werden, ist aber äusserst selten, und auch wenig erfolgreich. Die Restsumme zwischen 10% des Verkehrswertes, die du ja schon hinterlegt hast, und dem Gebotspreis muss die bis zum Verteilungstermin an das Gericht zahlen, etwa 2 bis 6 Wochen nach der Versteigerung.

9.) Du musst die Zuschlagsgebühr zahlen, relativ wenig, so wohl je nach Verkherswert, einige 100 Euro, und 3,5 % Grunderwerbssteuer. Ferner hast Du alle kosten ab dem Tage des Zuschlags zu zahlen, und alle Nutzen, wie Mieten etc. stehen Dir zu.
Denn natürlich noch die Grundbucheintragung.  grunderwerbssteuer und Grundbuchkosten musst du auch bezahlen, wenn du so eine Immobilie erwirbst, jedoch die Zuschlagsgebühr ist immer sehr viel günstiger als das Honorar eines Notars im Falle eines normalen Kaufes. Also die Nebenkosten sind immer günstiger, allerdings du musst selber recherchieren! Fertige Auskünfte dazu gibt dir keiner, oder eben ein Makler den du zahlen musst, oder den die Bank beauftragt hat, und dann gehen die Gebote in der Regel so hoch, wie bei normalen Verkäufen oder noch höher!  

10.) Du kannst nach der Versteigererung keinen mehr für falsche Infos oder dergleichen haftbar machen. Grundsätzlich sind die Gutachten schon dafür verantwortlich was sie schreiben, sichern sich aber so ab, dass man keine Handhabe hat.

11.) Du bist hier Einzelkämpfer den meisten Erfolg wirst Du haben, wenn du mit allen freundlich umgehst, aber eher denkst es sind Deine potentiellen Gegner! Denn jeder verfolgt in so einem Verfahren seine eigenen ,teilweise identsichen, teilweise sehr unterschiedlichen, entgegengesetzten Interessen.

12.) Nur kaufen, wenn es wirklich ein Schnäppchen ist, es kommen immer wieder neue Termine. Und auch vor einer verkauf nicht scheuen, habe inzwischen über die Hälfte der Wohnungen weiterverkauft mit Gewinnen- aber steuerpflichtig - zwischen 20 und fast 100% Aufschlag. Allerdings sitze ich noch auf 5 Stück, die ich gern verkaufen möchte, aber nicht loswerde zur zeit, aber die Mietrendite liegt bei rund 12%. Aber eben deshalb habe ich kaum Liquidität jetzt noch mit zusteigern, weil das Geld eben in den 7 Wohnungen gebunden ist- gut 12% ist eine gute Rendite, abe ich wollte lieber weiter kaufen und weiter verkaufen. Beleihen will ich die Objekte auf keinen Fall, alls nur Eigenkapital. Achso ich habe fast nur Schrotteigentumswohnungen, die sonst kaum einer haben wollte - bis auf 2 Ausnahmen!

Weitere Auskünfte gern - kommst Du auch aus NRW?  
permanent:

Woran erkenne ich um welchen Termin es sich

 
20.10.05 16:32
handelt?

gruss

permanent
Klaus_Dieter:

um welche ntermin?

 
20.10.05 23:37
Was meinste jetzt ?

Ob Ersttermin oder Zweittermin? Das steht in der Regel dabei. Da steht so eine Spruch, "in dem Verfahren am.... wurde der Zuschlag versagt, weil das höchstabggebene Gebot...etc tec."

Ich gebe Dir nochmals eindringlich den Ratschlag kaufe nicht die erste Wohnung, kaufe nicht die zweite, sondern nur dann wenn es ein Schnäppchen ist. Lass Dich in dem Bietgefecht zu keiner Erhöhung Deines, dir vorher vorgenommenen Gebotspreise hinreisen.

Es gibt immer wieder günstige Angebote - denn wenn du eine Wohnung mit einem Verkehrswert von 100.000 Euro, für vielleicht 80.000 erwerben kannst, haste nur durchschnittlich gekauft. Mietrenditen liegen ja sonst selten über 5% für Eigentumswohnungen, gut dann haste hier eben 6%.

Aber wenn die 3 Monate später die Nebenwohnung für 50.000 kaufen kannst, weil sich keiner ran wagt, weil dort eine schmuddelige Familie wohnt, dann kannste richtig Geld verdienen. Eine Räumung, wenn die denn notwendig sein sollte, was auch ncht sein müsste, denn evtl. bekommen die Sozialhilfe etc. bekommste auch für 6000 Euro höchstens, und eine Renovierung wird nie 30,000 Euro verschlingen.
Und wenn die vernünftig Miete zahlen, dann haste das Schnäppchen Deines Lebens gemacht!

Der ZUschlagspreis ist das allerwichtigste, nicht um jeden Preis, aber an erster Stelle.

Am besten gehste gleich morgen, oder nächste Woche zu einem Termin in Dein örtliche Amtsgericht. Hörst dir alles schön an, und kannst auch den Rechtspfleger fragen, auch die Zuschauer sind oft sehr auskunftsfreudig, warum weiss ich bis heute nicht.

Willste mir nicht mal die Gegend sagen, dann würde ich gerne mitschauen, so lange ich ja selber für mich mangels Liquidität auf dem Trockenen sitze, bin ich so doch allgemein interessiert!  
Kicky:

Link

 
21.10.05 09:54
zvg.info/zvg.htm  links auf Amtsgerichte gehen und dann ,wenn du eins ausgewählt hast, auf Versteigerungstermine klicken
kannst vorher das Gutachten im Amtsgericht einsehen,meistens auch mitnehmen zum Kopieren gegen Ausweishinterlegung
in der nächsten Kneipe oder bei Nachbarn Probleme erfragen
Klaus_Dieter:

Kicky

 
21.10.05 10:13
Ist das neu mit dem kopieren?

Also ich habe da nie wieder nach gefragt, doch ich weiss genau, dass dieses vor einigen Jahren auf keinen Fall geduldet wurde. Es spricht, so habe ich es gehört, auch irgendwas aus dem Architektenrecht, dagegen, dass man die Gutachten, in beliebiger Anzahl kopiert. Auch ein Kopieren, gegen Bezahlung - glaube 0,80 Euro pro seite wird von den Gerichten abgelehnt.

Oder ist das vielleicht in Bundesländern unterschiedlich? In Köln, in der Einsichtsstelle, findet man wohl ständig 3 bis 10 Leute die Gutachten einsehen, und keiner hat jemals, während meiner Anwesenheit gefragt, oder gar kopiert.
Einmal habe ich gesehen , wie einer Fotos machte, mit deine digitalkamera, das wäre eine Möglichkeit finde ich.

In vielen Fällen kann man auch die Gutachten von der Bank bekommen - aber ob das nötig ist? Klar man sollte sich damit vertraut machen, doch nicht jede Seite ist so wichtig, wie man vielleich denkt, gerade dann wenn man einige 100 Gutachten gesehen hat.    
Kicky:

in Berlin-Lichterfelde darfste

 
21.10.05 10:22
gegen Ausweis oder einfach draussen in Ruhe lesen und den Sachbearbeiter zu unklaren Dingen befragen
in Strausberg darfste auch in Ruhe studieren und hinterher fragen,darf man sogar noch in der Versteigerung,mehr Erfahrung hab ich da nicht.Ist vermutlich unterschiedlich.
Klaus_Dieter:

unterschiedlich

 
21.10.05 10:40
Ja in der Tat habe gerade beim Amtsgericht angerufen, in NRW ist dieses nicht erlaubt, eben aufgrund des Architekenrechts, weil der Gutachter das Copyrecht hat, sei dieses verboten. Auch die Bank dürfe dannach keine Kopie anfertigen, sondern müsse sie beim Gutachter bestellen. Der Gutachten macht in der Regel 5 Ausfertigungen und entsprechend  ob jemand Verfahrungsbeteiligt ist, hat er das Recht weitere, gegen Kostenzahlung an den Gutachter zu bestellen.
Sämtliche Gerichte in NRW erlauben keine Vervielfältigung, auch kein Mitnehmen des Gutachtens, man kann nur unter den Augen der Sachbearbeiter Einsicht nehmen und darf sich natürlich  Notizen machen.

Wie ich aber dem Link oben entnehme, kann man bei einige Gerichten sogar gegen 2,50 Kosten das Gutachten sich Zusenden lassen.
Doch sind in dem Link oben nicht alle Gerichte aufgeführt, es fehlt beispielsweise Bayern und NRW komplett - NRW da haben wir ja eine eigene Seite und Bayern weiss ich nicht.
Stardust666:

von der betreibenden Gläubiger-Bank

 
21.10.05 11:14
erhält man fast immer das Gutachten in Kopie zugesandt.
Die haben nunmal ein reges Interesse daran, das möglichst viele Interessenten
bei einem ZV termin erscheinen.

Von der Einsicht beim Amtsgericht kann ich daher eigentlich nur abraten.
Man kann sich die Gutachten definitiv genauer anschauen, wenn man ein eigenes Exemplar zur Hand hat.

und es entfällt die Fahrt zum Amtsgericht, nebenbei ist man dann auch unabhängig von den Öffnungszeiten...
Klaus_Dieter:

Mmhhh

 
21.10.05 11:41
Es mag in der Tat nur persönliche Erfahrung sein, ich scheue den Kontakt zur betreibenden Gläubiger Bank , wie der Teufel das Weihwasser.

Am Anfang habe ich auch mit denen gesprochen, wieviel sie sich vorstellen, Fragen gestellt etc etc.

Meine Erfahrung war dann eher, dass die Auskünfte die erteilt wurden, nur positive für das Objekt waren, und alles was negativ sein könnte wurde verschwiegen. Selber darauf angsprochen , was die Bank bestimmmt weis, antworteten sie, "Da weiss ich nichts zu" udn hätte wieder jemand anderes bearbeitet.

Weiter sind die Banker im Termin dann darauf bedacht, dich "einzulullen", dir das Objekt schön zu malen, u.U. Dich zu bevorzugen, weil sie keine sicherheit verlangen, aber vorher schon dich abgecheckt haben, und so Du dich mehr oder weniger genötigt fühlst mehr zu bieten.

Noch ein Beispiel von mir, zum vorgehen der Banken:

Hatte in einem 6-Familienhaus nun 5 einheiten - 3 ersteigert und zwei aus Bankenverwertung, sowie die einzelnt eingetragenen unausgebauten Dachgeschosse, und die Garagen erworben, um nun allein Renovierungen udn auch die Verwaltung vornehmen zu können und es nicht noch mit einem anderen zu tun hatte, der mir u.U. Steine in den Weg legt. Dazu brauchte ich die 6te Wohnung.

Die anderen beiden in ähnlcher Grösse habe ich für durchschnittlich 22.000 gekauft.
Bei diesr nun zuer Versteigerung stehenden letzten - 6. Wohnung war der Verkehrswert bei 68.000 angesetzt, so, dass in diesem Termin überhaupt nicht der Zuschlag zu meinem vorgestellten Höchstbetrag erzielt werden konnte.
Im Termin sass auch ausser mir, und einem weiteren Herren, der sehr geschäftmässig aussah, kein weiterer!

Hatte mehrmals vorher Kontakt zu dem Banker auch von ihm heraus, und er wusste, dass ich unter 50% also unterhalb von 34.000 Euro kaufen wollte, andererseits war ihm bekannt, dass ich ja auf diese Wohnung angewiesen sei, um über das Haus alleine zu verfügen. Sonst hätte ich ja nicht ohne Sinn auch 4TSD Euro für die nutzlosen unausgebauten Dachgeschossen, die auch überhaupt nicht lohnen auszubauen, ausgegeben.

Nur ich bot eben meine 21.000 Euro - und er wies mich darauf hin , dann bekämeich keinen Zuschlag. Ich bin hart geblieben.
Er wollte mit mir reden - und sagte ich solle 34.000 bieten, dass wäre auch das Mindeste heute, dann würde ich die Wohnung bekommen. Ich lehnte das ab und meinte, dann müssen wir eben den nächsten Termin abwarten.
Gut wir gingen in den Raum zurück. Der weitere Interessent wirkte auf einmal sehr aktiv. Rechnete, holte Unterlagen hervor, und hielt den Ausweis wohl zum Gebot parat.
Erneut bat mich der Banker um eine Gespräch und meinte, es wäre doch zu dumm, wenn ich jetzt die letzte Wohnung nicht bekommen würde, und eben der andere mir diese wegschnappt!
Ich meinte, dann hätte ich Pech gehabt.
Was ich maximal denn zahlen würde - ich sagte eben die 21.000.
Er dann hat es keinen Zweck und ging wieder zurück.
Nun 3 minuten vor ende der Bietstunde, bat er den Rechtspfleger um 10 min zu verlängern und wollte nochmals mit mir reden.
Er wollte nun handeln über den Preis , ich blieb hart, und er erklärte sich schliesslich bereit, die Differenz zum Mindestgebot 34.000 und meinem Gebot von 21,000 Euro zu übernehmen.
Nun ich bestand darauf,dass er auch noch die zusätzliche grunderwerbssteuer übernahm. OK.
Er fixierte es schriftlich, aber vergass wieder die Grunderwerbssteuer - er stöhnte auf, und schrieb sie schliesslich dazu. Ich bot 34.000 Euro, erhielt denZuschlag und die Bank hat dann zum Verteilungstermin, die 13.000 direkt an das gericht bezahlt.

So obowhl ich nichts gesehen habe, nehmen ich an, dass der geschäftsmässig aussehende Mann im Publikum von dem Banker einfach hingesetzt wurde, um mich zu verunsichern.

Durch meine coolheit, (sonst bin ich gar nicht unbedingt so) habe ich mich nciht vom Banker verleiten lassen um Unnötigerweise 13.000 mehr zu zahlen.

Dieses eben mal ein ganz klassischer Beispiel wie es mit dem Kontakt zu den Bankern aussieht.
Dieses ist tatsächlich so passiert - auch wenn jetzt Zweifel aufkommen mögen!
Die Bank hatte das ganze Haus, vermutlich durch einen betrügerischen Mitarbeiter mit etwas dem 10fachen, was ich bezahlte beliehen.
Sie wollte es endlich raus haben, teilweise hat sie in die Vermietung mehr gesteckt als rausbekommen, eben durch neue Heizungen und Fenster, da sonst die Wohnungen vermietbar gewesen wären.

Also Vorsicht vor den Banker, diese sind Euer natürlicher Feind!        
permanent:

Für mich sind hier in diesem Thread sehr

 
21.10.05 12:22
interessante Informationen zusammengetragen worden. Dafür möchte ich mich bei allen bedankten die hier ihr Wisssen und ihre Erfahrungen eingebracht haben.

Um hier einige der aufgekommenen Fragen zu beantworten:
-Ich wohne in NRW.
-Das Thema Zwangsversteigerung ist für mich realtiv neu.
-Zunächt einmal werde ich weitere Informationen sammeln und zu einigen Zwangsversteigerungsterminen gehen ohne selber zu bieten.
-Die Objekte wäre ich sowohl bereit im Eigenbestand zu halten als auch weiter zu veräußern.
-Ich gedenke die Objekte zu 100% mit Fremdkapital zu erwerben -da steuerlich günstiger-.
-Sicherheiten zur Kredithinterlegung sind vorhanden.

Wünsche ein schönes Wochenende

gruss

permanent
m.bie:

Wer sich Eigentum zum vermieten anschaffen will

 
21.10.05 12:58
und nicht weiß was finanzielle Engpässe sind (ich meine die in 3 Jahren) der sollte sehr vorsichtig sein, Mieter - auch zahlende - ziehen wieder aus, dann geht das Theater los, inserieren Mund fusslig quatschen Rückschläge hinnehmen (ich muß nochmal darüber schlafen als ob man im Schlaf nachdenken kann, ich muß meinen Freund noch fragen etc.)
Wenn die WE dann für 50 Euro nach 4 Monaten neu vermietet wird trennt sich die Wohngemeinschaft nach 2 Monaten - beziehunhgskrise- und zieht aus.
Wer macht dann sauber, macht die ganzen Bohrlöcher in den Fliesen zu und an den Wänden der Decke. Jetzt wieder 2 Monate leerstand, der nächste zahlt 20 Euro weniger (jetzt sinds schon insgesamt 70) zieht nach 4 Wochen wieder aus weil kein DSL ist oder er einen anderen Job in Timbuktu hat, er hat aber einen Anschlußmieter, ein guter Kumpel...
der zahlt auch Miete, kocht aber den ganzen TAg Knoblauch und es stinkt...
So, der wird jetzt arbeitslos, und zahlt auch nicht mehr, vorher keine Schufaauskunft geholt? Schade... der hat nämlich schon vor einem Jahr die eidesstattliche VErsicherung abgegeben und lacht sich jetzt tot mit einer Zigarette im Mund kommt der Spruch - fass einem nackten Man in die Tasche. Also Amtsweg - ein Jahr keine Mieteinamen, Rechtsanwaltskosten, der Gerichtsvollzieher will 3000 Euro Vorkasse für die Räumung die Bude muß saniert werden - Verlust für eine 100 m² WE ca. 15.000 Euro.
Ich bin jetzt schlauer und rufe bei Bügel an ob der Mieter solvent ist oder im Schuldenregister steht... bis zur Neuvermietung dauert es jetzt wieder 2 Monate, Verluste, Verluste, Verluste und Nerven gelassen. Mein Rat fahren Sie in Urlaub und lassen SIe sich was einfallen um streßfrei keine Steuern zu bezahlen.
MfG
m.bie
Suzie Wong:

Sehr interssante Info's..

 
21.10.05 13:25
Ich werde am naechsten Donnerstag zum ersten Mal an einer ZV teilnehmen . Der Eigentuemer wohnt noch in der Wohnung und zeigt keinerlei Kooperation mit Bank , Agent und Interessenten . Ich gehe daher davon aus , das er auch nicht bereit ist nach der Versteigerung zu kooperieren. Wie gehe ich dann vor ... nach Fristsetzung Zwangsraeumung veranlassen ? ???
Ich waere euch fuer eine ausfuehrliche Antwort sehr dankbar.

Brgds

Suzie Wong  
Mathou:

link www.assetgate.de

 
21.10.05 13:28
kostenlos - mit Angabe der Adressen der zu versteigernden Immobilien - teils mit Photos

www.assetgate.de
Stardust666:

Hallo Suzie

 
21.10.05 14:19
Zwangsräumung kannst du dann veranlassen, mit Zuschlag ist der Ex-Eigentümer quasi Hausbesetzer. Das kann sich dann allerdings hinziehen.

Die beste Lösung ist es, mit dem Ex-Eigentümer eine Vereinbarung zu treffen, zb, dass er innerhalb der nächsten 3 monate auszieht und für die Zeit, die er noch dort wohnt eine nutzungsausfallentschädigung an dich zahlt. Auf keinen Fall einen Mietvertrag abschließen, den wirst Du dann nicht mehr los!

Oft werden bei selbstgenutzten immobilien auch um die räumung zu verhindern schnell noch mietverträge aufgesetzt, die dann meist gerichtlich als ungültig erklärt werden müssen: Teilweise extremer Zeitverlust!

Wenn derjenige vollkommen unkooperativ ist, sind starke nerven und langer Atem gefragt, die Gesetzgebung ist ganz klar nicht auf der Seite des b ö s e n kapitals...
Klaus_Dieter:

m.bie

 
21.10.05 20:30
Ist Dir das alles so mit einer Wohnung ergangen?

Ohne Zweifel gibt es solche Fälle, da haste echt verdammt viel Pech auf einmal gehabt!
Wahrscheinlich ist Deine Wohnung auch in einer Lage, mit Wohnungsüberhang?

Meine Spezialität war bisher ja eben ehr Schrottwohnungen, die auch immer noch vermietet waren  - manche Mieter wohnten 30 Jahre dadrin, waren meistens ehemalige Sozialbauwohnungen und sind, damals in der Umwandlungswelle, einzelnd als Eigentumswohnungen sehr aggressiv vermarktet worden. Einer der nur nach einer Ehescheidung sich 10000 Euro leihen wollte, und dem die Bank nichts geben wollte, weil ja schon ein paar Kreditverträge liefen, hat dann deshalb über den Versicherungsfritzen eine Wohnung gekauft!! 62 qm für 165.000 Euro, und das in einer Mittelstadt für ein vierzig Jahres altes Gebäude in eher unbeliebter Lage. Dann bekam er 18.000 cash zurück. Heute sitz er allein aus dieser Wohnung auf 312.000 Schulden, weil schon nach kurzen Zeit er einfach die Raten nicht bedienen konnte, und die Bank das Darlehen kündigte, und, wie es wohl in vielen Verträgen steht, darf sie dann einen Zinssatz von, in diesem Fall, 15,25% nehmen!
Teilweise gar keine Miteinnahmen, teilweise hohe Intandhaltungskosten, und dann die gesamten Kosten der Zwangsversteigerung - der Mann wird wohl nie wieder auf einen grünen Zweig kommen. Diese Wohnung habe ich dann für 23.000 Euro gekauft. Er war froh das los zu sein, endlich, die Bank war froh endlich mal ein bisschen Geld zu sehen.
Verdient hat damals wohl der alte Eigentümer, mehr noch der Vermarkter, der Vermittler vor Ort und wohl auch der Sachbearbeiter der kreditgebenden Bank. Mir unverständlich wie jemand ,der selber in Miete wohnt und ein unterdurchschnittliches Einkommen hat, eien Wohnung für 165.000 Euro kauft, nur um 18.000 Euro cash zu bekommen    
permanent:

Rekord

 
31.12.05 15:08


     
     
     

HANDELSBLATT, Samstag, 31. Dezember 2005, 14:54 Uhr


Verkehrswerte zurückgegangen

Rekord bei Immobilien-Zwangsversteigerungen


In Deutschland kommen immer mehr Immobilien unter den Hammer. Im abgelaufenen Jahr setzten die Gerichte 92 577 Termine für Zwangsversteigerungen an, teilte der Fachverlag Argetra in Ratingen mit, der alle Versteigerungstermine erfasst.



 






HB RATINGEN. Damit wurde die Rekordmarke aus dem Jahr 2004 noch einmal um 0,3 Prozent überschritten. Die Verkehrswerte der angebotenen Immobilien gingen dabei leicht von 18,8 auf 18,3 Milliarden Euro zurück. „In wirtschaftsschwachen Regionen wurden die Verkehrswerte herabgesetzt, weil Immobilien häufig auch beim dritten oder vierten Termin keine Käufer finden“, sagte Argetra-Geschäftsführer Winfried Aufterbeck.

Im Vergleich über zehn Jahre hat sich die Zahl der Zwangsversteigerungstermine in Deutschland fast vervierfacht. 1995 gab es nur 26 100 Immobilien-Zwangsversteigerungen. Die ostdeutschen Bundesländer liegen in der Statistik weit vorn. Gemessen an der Einwohnerzahl gab es 2005 etwa in Sachsen und Thüringen vier Mal so viele Zwangsversteigerungen wie in Bayern.

Aufterbeck macht für die vielen Termine im Osten die Gründungs- und Investitionswelle nach der Wende verantwortlich, die vom Staat durch Abschreibungsmodelle gefördert wurde und zur Überproduktion führte. Viele der Gewerbe- und Renditeobjekte waren unwirtschaftlich, so dass die Kredite nicht mehr bedient werden konnten. „Diese Objekte können auch mit erheblichen Preisnachlässen nicht veräußert werden“, sagte Aufterbeck. „Es ist niemand interessiert.“

Die Welle von Zwangsversteigerungen, die Ende der neunziger Jahre einsetzte, ebbe jedoch langsam ab. Damit sei auch die niedrige Steigerungsrate der Zwangsversteigerungstermine im Jahr 2005 zu erklären.

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