zur Erinnerung:: der HV
Auf schriftliches Verlangen einer Aktionärin, der momentum-Capital Vermögensverwaltungsgesellschaft
mbH, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, vom 29. März
2012 gemäß § 122 Abs. 2 AktG wird die Tagesordnung
um folgenden weiteren Tagesordnungspunkt nebst
Beschlussvorschlag ergänzt, den wir hiermit bekannt
machen:
5. Satzungsänderung zur Anpassung der Vergütung
des Aufsichtsrats
Die aktuelle Satzung zur Vergütung des Aufsichtsrats
der Nordex SE (§ 18 der Satzung) sieht neben einer
festen Vergütung für jedes Mitglied in Höhe von EUR
15000 € erfolgsorientierte Vergütung vor, die sich
an der EBIT-Marge orientiert. Diese Satzungsänderung
war eingeführt worden, um einer Empfehlung des
Corporate Governance Kodex zu entsprechen, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer
festen auch eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats sollte zukünftig auf
eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die
momentum-Capital Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist der Auffassung, dass diese Vergütungsform besser geeignet ist, der Kontrollfunktion des
A§ 18 Vergütung
(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben
dem Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner
Amtstätigkeit erwachsenen Auslagen für jedes
volle Jahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat
eine feste Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00.
(2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache
der festen Vergütung.
(3) Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines
Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen
Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung.
(4) Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen gemäß Abs. (1) bis (3) werden anfallende Umsatzsteuern (Mehrwertsteuern) erstattet. Soweit die
Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrates
eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) für Organmitglieder abschließt und sich der Versicherungsschutz auch
auf die Mitglieder des Aufsichtsrats erstreckt,
trägt die Gesellschaft die Versicherungsprämie