Einfach einen Juristen fragen.
Es gibt die Möglichkeit des Widerspruchs und der Anfechtung. eine Wirksamkeit dürfte von den zu Grunde liegenden Gegebenheiten (HV, Mehrheiten, Verfahrenstreue etc.) abhängen, welche dem Delisting vorausgegangen sind. Individuelle Betrachtung sei zu erwägen.
Es gibt die Möglichkeit des Widerspruchs und der Anfechtung. eine Wirksamkeit dürfte von den zu Grunde liegenden Gegebenheiten (HV, Mehrheiten, Verfahrenstreue etc.) abhängen, welche dem Delisting vorausgegangen sind. Individuelle Betrachtung sei zu erwägen.
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