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WKM - 777900 Abschlusszock für dieses Jahr?


Beiträge: 2.776
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WKM Terrain- un. kein aktueller Kurs verfügbar
 
M.Minninger:

Manchmal ist ist besser, man schreibt

 
08.10.18 17:05
nichts, als ständige Wiederholungen
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tbhomy:

Und hin und wieder...

 
08.10.18 21:06
...ruft man wichtige Daten besser in Erinnerung, falls der Lesefluss durch Störungen beeinträchtigt wird. Hinzu kommt, dass nicht alle User zig Seiten zurückblättern, um im Thema zu sein.

Wen das stört, setzt mich auf Ignore.

Wer mich NICHT auf Ignore setzt, hat vermutlich einen besonderen Grund dafür.

Rene Meinungsäußerung meinerseits.
Antworten
M.Minninger:

4 Stunden gebraucht um die

 
09.10.18 15:18
Antwort zu formzulieren  :-)

ned schlecht
Antworten
tbhomy:

M.Minninger...schon wieder nur provokativ?

 
09.10.18 15:31
Nicht schlecht deine Quote. Vermutlich besser als die damalige Insolvenzquote der WKM AG.

Warum kannst du nicht einfach sachlich zu den Themen AG und Aktie diskutieren ?? Können doch so viele andere User auch. Bring dich doch mal vernünftig in die Diskussion ein.

Was sagst du z.B zu dem BGH-Urteil aus 2015 bzgl.der Fortführung einer aufgelösten GmbH/AG ?

Der Vorstand hat damals weder das Insolvenzverfahren vorzeitig beendet noch vor dem Schlusstermin im Verfahren einen Insolvenzplan eingereicht. Er hat also die gesetzlichen Möglichkeiten der Fortführung ungenutzt gelassen.
Antworten
tbhomy:

#2554

 
09.10.18 15:36
Hier neben #2536 noch die Quelle, falls jemand nicht im Thread zurückblättern mag.

§ 274 - Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
dejure.org/gesetze/AktG/274.html

Antworten
M.Minninger:

Bei Dir ist alles provokativ

 
09.10.18 15:59
Antworten
M.Minninger:

#2555

 
09.10.18 16:00
Alles bekannt

Hier liest doch eh kaum einer mit
Antworten
tbhomy:

#2556...Immer einmal weniger als wie du.

 
09.10.18 16:16
#2556...Immer einmal weniger als wie du.">
:-))
Antworten
tbhomy:

Minninger, also keine sachliche Beteiligung hier?

 
09.10.18 16:17
Antworten
Gartenzwergn.:

wird hier langsam eingesammelt ?

 
22.10.18 10:38
auf alle Fälle wieder ein wenig Handel zu verzeichnen.

n.m.M.
Antworten
Gartenzwergn.:

freundlicher Wochenbeginn,

 
29.10.18 09:00
setzt sich der positive Aufwärtstrend auch in dieser Woche fort ?
Antworten
tbhomy:

WKM

 
29.10.18 09:33
Mich interessiert vielmehr die Begründung, wie die WKM-Probanden hier das bereits erwähnte BGH-Urteil zur Fortführung aufgelöster Kapitalgesellschaften umgehen wollen. ;-)

Oder ist deren Vorstoß nur ein Versuch der Fortführung dieser AG ?
Antworten
Gartenzwergn.:

richtig, was wird bezweckt ?

 
29.10.18 09:35
ist schon mehr als seltsam, was hier so läuft.
Antworten
tbhomy:

WKM

 
29.10.18 09:49
Die AG soll trotz fehlender Voraussetzungen fortgeführt werden, um die Löschung der AG zu vermeiden.

Nur setzt ein BGH-Urteil klare Vorgaben:
www.otto-schmidt.de/news/...ind-abschliessend-2015-07-15.html

"Denn für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der BGH bereits zum alten Konkursrecht entschieden, dass eine Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist (vgl. BGH-Urt. v. 25.10.2002, Az.: V ZR 243/01). Für § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG gilt demnach nichts anderes."

"Lassen die Beteiligten die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Fortsetzung ungenutzt, ist kein Grund dafür ersichtlich, eine nicht im Gesetz vorgesehene Möglichkeit zur Fortsetzung der Gesellschaft durch einen schlichten Fortsetzungsbeschluss zu eröffnen."

So die Rechtsauffassung BGH.
Antworten
Gartenzwergn.:

#2564 tbhomy,

 
29.10.18 12:40
Ihr Beitrag befaßt sich mit GmbHG.

hier bei : WKM Terrain- und Beteiligungs AG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft...
Antworten
tbhomy:

#2565 Gartenzwergnase

 
29.10.18 13:09
Ihre Darstellung lässt vermissen, dass §274 Aktiengesetz dem BGH-Urteil mittels vorheriger Entscheidung zu Grunde liegt.

Bitte lesen Sie meine Beiträge GENAU und vollständig. Danke.
Antworten
Gartenzwergn.:

Sie meinen doch das hier?

 
29.10.18 14:25
§ 274
Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft
(1) 1Ist eine Aktiengesellschaft durch Zeitablauf oder durch Beschluß der Hauptversammlung aufgelöst worden, so kann die Hauptversammlung, solange noch nicht mit der Verteilung des Vermögens unter die Aktionäre begonnen ist, die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen. 2Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. 3Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.

Also Vermögen an die Aktionäre wurde glaube ich noch nicht verteilt...
n.m.M. und keinerlei Handelsaufforderung
Antworten
tbhomy:

Weil kein Vermögen...

 
29.10.18 15:30
...für die Aktionäre da ist. Das hat der Insolvenzverwalter bei der Schlusverteilung nicht vergessen, zu verteilen. Seufz.
Antworten
tbhomy:

Wurde Alles bereits gepostet...

 
29.10.18 15:34
https://www.ariva.de/forum/...dieses-jahr-428281?page=101#jumppos2536

Wie wäre es mal mit Einlesen VOR dem Diskutieren ?
Antworten
Gartenzwergn.:

in #2514 zu lesen, werter tbhomy

 
29.10.18 19:36
werter tbhomy, ich möchte nicht respekttierlich rüberkommen, aber lerne erst mal selber lesen, bevor Du Andere belehren tust.

Mit #2492 hat uns Kollege Minninger freundlicherweise folgende Mitteilung offeriert :

München (pta036/05.03.2018/17:35) - Mit Schreiben vom 23.02.2018, eingegangen am 28.02.2018 teilte das Amtsgericht München - Registergericht mit, dass es die, vom Aufsichtsratsvositzenden, mitgeteilten Vermögenswerte der WKM Terrain- und Beteiligungs AG i.L soweit akzeptiert, dass die WKM Terrain- und Beteiligungs AG i. L. nicht vermögenslos ist und daher zum jetzigen Zeitpunkt eine Löschung der Gesellschaft nicht vorgenommen wird.

Und da steht u.a. drin : soweit akzeptiert, dass die WKM Terrain- und Beteiligungs AG i. L. nicht vermögenslos ist

Deine Frage nun :
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Insolvenzverwatler während der gesamten Verfahrensdauer größere Beträge in seiner Insovlenztabelle vergessen oder übersehen hat, oder ?

ist voll daneben und unsinnig, und verwirrt lediglich.

Außerdem ist sie sehr lustig, denn was ist ein Insolvenzverwtler und eine Insovlentabelle ???


Leider kann man diese Mitteilung nirgends mehr finden, außer eben hier, dank Minninger.
Bitte Einlesen tbhomy und nochmal ÜBERLEGEN
Antworten
tbhomy:

Gartenzwergnase

 
31.10.18 13:38
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen...

jeder Ariva-Leser kann sich zum Glück selbst ein Bild machen. Zu deinen Beiträgen in diesem Börsenforum und ebenso zu meinen Beiträgen in diesem Börsenforum.

Ich sehe deine Beiträge - tut mir leid - als nicht sehr fundiert an. Irgendwie gibst du mir das Gefühl, dass du ständig versuchst, mir einen "schwarzen Peter" anzuhängen.

Mach dir mal besser KONKRETE Gedanken, zu meinem nächsten Posting...

Antworten
tbhomy:

Frau Beuttenmüller hat Verkäufe nachgemeldet.

 
31.10.18 13:41
177766.homepagemodules.de/...nd-Beteiligungs-AG-WKN-WKN-2.html

Siehe #2534. Scheint sich ja zu lohnen, hin und wieder mal die Bafin anzuschreiben und bzgl. fehlender Stimrmechtsmeldungen ins rechte Bild zu setzen ? Wer weiß ?
Antworten
tbhomy:

Jetzt muss nur noch geklärt werden...

 
31.10.18 13:43
...ob die Absichten der WKM-Probanden wirklich realistisch sind.
Antworten
tbhomy:

Gartenzwergnase...noch eine Info für dich.

 
31.10.18 13:51
Zum aufgetauchten "Vermögen":

https://www.ariva.de/forum/...-dieses-jahr-428281?page=97#jumppos2444

Hatte ich hier im Thread bereits gepostet...wer mitgelesen hat. Hast DU damals mitgelesen ? Du hast sogar auf mein Posting geantwortet....

Auch die weiteren Beiträge dort sind lesenswert...

Und nun willst DU mich hier in #2570 belehren ? Wie passt das zusammen ?? Merkwürdig, was mitunter in diesem Börsenforum so abläuft... :-(

Meine kritische Meinung. Ariva sollte sich den Thread hier mal durchlesen.
Antworten
Gartenzwergn.:

was wollen Sie eigentlich ?

 
31.10.18 16:45
es sind doch Sie der hier immer von Vermögenslosigkeit erzählt, was so nicht stimmt, und die möglicherweise absurde Vermutung, daß es sich beim Vermögen um eine Schenkung handeln könnte,
kommt doch auch von Ihnen. Können Sie die angebliche Schenkung auch irgendwie belegen ?
n.m.M.
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