Einstweilige Verfügung gegen eine Berichterstattung, in der angegeben wurde, dass Unterlagen und Aussagen vorliegen und ein entsprechender Sachverhalt vorliegen "könnte"?
FT schreibt grundsätzlich in der "könnte, sollte, würde Form".
Genau das kann sogar vor Gericht vorgelegt werden. Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung würde sich WC selber ins Knie schießen, weil dieser Antrag abgelehnt werden würde.
Und einstweilige Verfügungen gibt es ausschließlich vor Gerichten, nicht vor anderen Behörden.
Manche merken wirklich nichts mehr und haben dazu noch 0 Ahnung.