Wenn ein Anleger Geld verloren hat, dann sollte er doch alles daran setzen, mindestens einen Teil dieses Geldes zurückzuholen, erst recht dann, wenn er dieses Geld durch Betrug verloren hat und es berechtigte Chancen gibt, Ansprüche gegenüber kapitalstarken Anspruchsgegner durchzusetzen. Wer meint, sich dieser Mühe nicht unterziehen zu müssen, macht einen Fehler und dem ist dann auch nicht zu helfen.
Zehntausende Wirecard-Anleger klagen gegen EY und ich denke mal, alle diese Kläger haben nach wie vor ein sehr großes Interesse an dem Fall Wirecard, sowohl was den Strafprozess als auch den Zivilprozess (KapMuG-Verfahren) angeht. Die Zugriffszahlen, auch hier in den Ariva-Foren, zeugen davon; Charlotte hat ebenfalls von steigendem Interesse an seinen interessanten Artikeln berichtet.
Der Wirecard-Fall ist so komplex, daß die allermeisten Anleger längst den Überblick verloren haben und sich deshalb auch nicht inhaltlich äußern. Es ist m.E. aber falsch, daraus zu schließen, daß das Interesse gänzlich verloren gegangen ist.
Trotzdem wünschte ich mir, daß mehr Wirecardanleger etwas tun könnten. Ich habe z.B. die Allianz Versicherung im letzten Jahr angeschrieben, nachdem bekannt wurde, daß die Allianz in ihrer diesjährigen Hauptversammlung ihren Aktionären EY als Abschlussprüfer vorschlagen wollte. Andere haben sich auch geäußert, u.a. auch der Musterkläger-Vertreter mit interessanten Aussagen, nachzulesen in seiner Mitteilung (EY und der lange Schatten des Wirecard-Skandals). Und siehe da: Die Allianz wird ihren Aktionären in diesem Jahr NICHT mehr EY als Abschlussprüfer vorschlagen! Meines Erachtens sollen sie das in Zukunft gerne wieder, aber zunächst sollen sie sich ihrer Wirecard-Verantwortung stellen!
Frustrierend ist allerdings für die geschädigten Anleger das endlos lange Gerichtsverfahren im Zivilprozess. Im Februar 2025 entschied das Bayerische Oberste Landesgericht, daß gegen EY nicht im KapMuG-Verfahren vorgegangen werden kann; dagegen war die Rechtsbeschwerde beim BGH zulässig. Eine BGH-Entscheidung wird frühestens Anfang nächsten Jahres erwartet, d.h., ca. 2 Jahre (!!!) später, nachdem die Entscheidung des BayObLG getroffen wurde. Wenn künftig immer wieder Gerichtsentscheidungen bis vor das höchste deutsche Gericht letztendlich entschieden werden müssen, dann werden sich Anleger noch sehr sehr lange gedulden müssen. Charlotte deutete an, daß auch gegenüber der BAFIN das letzte Worte noch nicht gesprochen wurde. Ich bin auf jeden Fall nach wie vor sehr daran interessiert, welche weiteren Entwicklungen die Verfahren noch zeigen werden.