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... Grund den Namen "LEERVERKAUFS-Position".
Und nicht: "Verliehene Aktien"
"Rubrik "Netto-Leerverkaufspositionen"
Ein besonders interessanter Bereich für Anleger ist indessen der Bereich Kapitalmarkt und hier insbesondere die Rubrik "Netto-Leerverkaufspositionen". Diese erreichen Sie etwa über das Feld "Schnellzugriff" rechts auf der Startseite des Bundesanzeigers. Hier müssen Investoren, die short in börsennotierten Wertpapieren gehen, Farbe bekennen und seit dem 1. November 2012 ihre Leerverkäufe offenlegen. Dabei muss nicht nur die erstmalige Short-Positionierung, sondern auch Veränderungen der Höhe mitgeteilt werden. Eine Meldepflicht entsteht auch, wenn eine Short-Position "glattgestellt", also aufgelöst wurde.
Dabei müssen die Informationen zeitnah veröffentlicht werden. Die jeweilige Frist läuft jeweils bis um 15:30 Uhr am Handelstag, nach dem die Short-Position eingegangen oder verändert wurde."
Daraus folgt --> Zum Zeitpunkt der meldung an den Bundesanzeiger ist der Leerverkauf bereits durchgeführt!
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