Wird bei ExciteAtHome am 30. November der Stecker gezogen?
Der US-Breitbandanbieter ExciteAtHome wird möglicherweise schon ab 30. November seinen Kunden keinen Zugang zum Internet mehr bieten können. Alles hänge jetzt davon ab, ob mit den Betreibern noch eine Einigung erzielt werden kann, sagte Stephanie Xavier, Unternehmenssprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. ExciteAtHome hatte im September Gläubigerschutz beantragt. Im Oktober wurden kurzzeitig keine Neukunden mehr akzeptiert, bis vorläufige Vereinbarungen mit den Kabelunternehmen getroffen waren. Bis Freitag sollen nun endgültige Verträge abgeschlossen werden. Sollten die Gespräche zu keinem Ergebnis führen, wird ein Konkursrichter entscheiden, ob der Stecker gezogen wird.
Nach Angaben von Xavier haben bereits viele Kabelunternehmen, die ExciteAtHome-Kunden bedienen, diese informiert, dass der Service nach dem 30. November eingestellt werde. Man führe jedoch intensive Verhandlungsgespräche, fügte sie hinzu. "Wir tun alles in unserer Macht stehende, um den Service aufrecht zu erhalten."
ExciteATHome schuldet seinen Gläubigern 943,5 Millionen Dollar. Größte Schuldforderer sind Angelo, Gordon & Co, mit 50 Millionen Dollar, Cisco Systems Capital mit 50,8 Millionen Dollar und Sun Microsystems VC-Bereich mit 30,8 Millionen Dollar. Bei Antragsstellung auf Gläubigerschutz hatte der Internetanbieter erklärt, sein Internet-Zugangsgeschäft für 307 Millionen Dollar in bar an AT&T verkaufen. Ein Anwalt, der Besitzer von Anleihen an dem Unternehmen vertritt, hatte jedoch gegengesteuert, weil bei einem solchen Handel zu wenig Bares verbliebe, um Gläubiger auszuzahlen. Eine Anhörung vor dem Konkursrichter ist für den 5. Dezember angesetzt. Nach Angaben von AT&T bleibe man bei dem Angebot über den Kauf. AT&T ist bereits Großaktionär, die Gesellschaft kontrolliert 23 Prozent der ExciteAtHome-Aktien und 74 Prozent der stimmberechtigten Anteile. AT&T, der größte amerikanische Ferngesprächs- und Kabelfernsehkonzern, will den Internetzugangsdienst weiterführen. Das Konkursgericht muss den Kauf aber erst genehmig en. (susa)
[Wed, 28.11.2001] - © 2001 de.internet.com
Der US-Breitbandanbieter ExciteAtHome wird möglicherweise schon ab 30. November seinen Kunden keinen Zugang zum Internet mehr bieten können. Alles hänge jetzt davon ab, ob mit den Betreibern noch eine Einigung erzielt werden kann, sagte Stephanie Xavier, Unternehmenssprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. ExciteAtHome hatte im September Gläubigerschutz beantragt. Im Oktober wurden kurzzeitig keine Neukunden mehr akzeptiert, bis vorläufige Vereinbarungen mit den Kabelunternehmen getroffen waren. Bis Freitag sollen nun endgültige Verträge abgeschlossen werden. Sollten die Gespräche zu keinem Ergebnis führen, wird ein Konkursrichter entscheiden, ob der Stecker gezogen wird.
Nach Angaben von Xavier haben bereits viele Kabelunternehmen, die ExciteAtHome-Kunden bedienen, diese informiert, dass der Service nach dem 30. November eingestellt werde. Man führe jedoch intensive Verhandlungsgespräche, fügte sie hinzu. "Wir tun alles in unserer Macht stehende, um den Service aufrecht zu erhalten."
ExciteATHome schuldet seinen Gläubigern 943,5 Millionen Dollar. Größte Schuldforderer sind Angelo, Gordon & Co, mit 50 Millionen Dollar, Cisco Systems Capital mit 50,8 Millionen Dollar und Sun Microsystems VC-Bereich mit 30,8 Millionen Dollar. Bei Antragsstellung auf Gläubigerschutz hatte der Internetanbieter erklärt, sein Internet-Zugangsgeschäft für 307 Millionen Dollar in bar an AT&T verkaufen. Ein Anwalt, der Besitzer von Anleihen an dem Unternehmen vertritt, hatte jedoch gegengesteuert, weil bei einem solchen Handel zu wenig Bares verbliebe, um Gläubiger auszuzahlen. Eine Anhörung vor dem Konkursrichter ist für den 5. Dezember angesetzt. Nach Angaben von AT&T bleibe man bei dem Angebot über den Kauf. AT&T ist bereits Großaktionär, die Gesellschaft kontrolliert 23 Prozent der ExciteAtHome-Aktien und 74 Prozent der stimmberechtigten Anteile. AT&T, der größte amerikanische Ferngesprächs- und Kabelfernsehkonzern, will den Internetzugangsdienst weiterführen. Das Konkursgericht muss den Kauf aber erst genehmig en. (susa)
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