Börsianer sollten auf der Hut sein: Niedersächsische Finanzrichter gaben jetzt Steuerfahndern grünes Licht, in den Akten von Bankkunden nach versteckten Spekulationsgewinnen zu forschen. Geprüft werden insbesondere Anleger, die 1998 und 1999 Gewinne von mehr als 1000 DM mit Neuemissionen machten und diese innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist unversteuert einstrichen. (Az. 6 V 672/00)
Die Steuerfahnder konnten die Finanzrichter davon überzeugen, dass in den Börsen-Boomjahren zahlreiche Aktienbesitzer beim Verkauf ihrer Wertpapiere deutlich mehr Gewinne kassierten, als sie gegenüber dem Finanzamt erklärten. Anleger, die dem Fiskus höhere Spekulationsgewinne verschwiegen haben, sollten jetzt reagieren, sonst drohen satte Geldstrafen. In krassen Fällen sind sogar Haftstrafen möglich. Fragen Sie Ihren Steuerberater, wie Sie sich straffrei aus der Affäre ziehen können.