Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und bei Konfessionszugehörigkeit
Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird auf den zu versteuernden Betrag aufgeschlagen
(5,5 Prozent von 25 Prozent = 1,375 Prozent). Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8,0, in allen übrigen Bundesländern 9,0 Prozent, sodass die Höchstbelastung 28,375 Prozent in Bayern
und Baden Württemberg und 28,625 Prozent in anderen Bundesländern erreicht.
Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird auf den zu versteuernden Betrag aufgeschlagen
(5,5 Prozent von 25 Prozent = 1,375 Prozent). Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8,0, in allen übrigen Bundesländern 9,0 Prozent, sodass die Höchstbelastung 28,375 Prozent in Bayern
und Baden Württemberg und 28,625 Prozent in anderen Bundesländern erreicht.