oder?
Mittwoch, 07.10.2009
Eolas verklagt fast alle Internetriesen (und noch ein paar andere)
Adobe, Amazon, Apple, Ebay, Google, Sun, Texas Instruments, Yahoo, YouTube...
Falls es in diesem Fall je zu Verhandlungen kommt, muss das Gericht wohl einen extragrossen Saal buchen, damit nur schon alle Vertreter der Angeklagten Platz finden: Das US-Unternehmen Eolas hat eine Anklage wegen Patentverletzungen eingereicht und die Beschuldigten sind: Adobe, Amazon.com, Apple, Argosy Publishing, Blockbuster, CDW, Citigroup, Ebay, Frito-Lay, Go Daddy, Google, J.C. Penney, JPMorgan Chase & Co, New Frontier Media, Office Depot, Perot Systems, Playboy, Rent-A-Center, Sun Microsystems, Texas Instruments, Yahoo und YouTube.
Dieses Sammelsurium von Internet- und Webshopriesen sowie anderen Firmen verwendet gemäss dem Kläger unerlaubt von Eolas entwickelte Technologien auf ihren Websites und anderen Produkten. Eolas verlangt Schadensersatz in noch unbekannter Höhe – angesichts der langen Liste von (teilweise äusserst finanzkräftigen) "Sündern" könnte sich dieser aber in Milliardenhöhe bewegen.
Eolas entwickelt nach eigenen Angaben grundlegende Webtechnologien, um diese zu lizenzieren.
Bekannt ist das Unternehmen vor allem durch einen jahrelangen Rechststreit mit Microsoft, der vor zwei Jahren beigelegt wurde. Das Eolas-Patent, um das es dabei ging, ist nun zusammen mit einem weiteren Patent auch die Grundlage der neuen Klage. Dabei geht es um Methoden, wie im Browser beziehungsweise auf Clients in Webseiten eingebettete Programme – insbesondere Plugins wie Flash usw. – aufgerufen werden.
Vor allem das ältere Patent, um das sich der Kampf mit Microsoft drehte, verschafft Eolas dabei ein gewichtiges Argument. Dessen Gültigkeit wurde von US-Patentämtern mehrmals bestätigt und ein Gericht verurteilte Microsoft deswegen in einem ersten Urteil im Jahr 2004 zu einem Schadenssersatz von über einer halben Milliarde Dollar. Microsoft focht das Urteil danach zwar an, musste sich aber schliesslich mit Eolas einigen. (Wieviel Geld Microsoft schlussendlich bezahlte, ist allerdings nicht bekannt.) (hjm)