hätten das Budesverfassungsgericht die von der Stadt Gießen verbotenen Versammlungen nicht erlaubt, zumal diese nach der hessischen Verordnung gar nicht verboten waren ("Die hessische Verordnung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen.").
Und in Berlin? Gegendemos wurden nicht verboten. Also ist da auch nichts "weg".
Auch eine Impfpflicht oder eine Testpflicht ist nur eine Einschränkung eines Grundrechts.
Oder willst Du etwa behaupten, dass durch das Verbot, bei Rot über eine Ampel zu fahren, Dein Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit "weg" sei? Nein, es ist auch nur eingeschränkt.
Das Grundrecht ist jeweils weiterhin da, geprüft wird: Schutzbereich des Grundrechts; Eingriff in das Grundrecht; verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/...drechte/Grundrechte-AP2.pdf
KK, hast Du eigentlich von irgendwas Ahnung?
Und in Berlin? Gegendemos wurden nicht verboten. Also ist da auch nichts "weg".
Auch eine Impfpflicht oder eine Testpflicht ist nur eine Einschränkung eines Grundrechts.
Oder willst Du etwa behaupten, dass durch das Verbot, bei Rot über eine Ampel zu fahren, Dein Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit "weg" sei? Nein, es ist auch nur eingeschränkt.
Das Grundrecht ist jeweils weiterhin da, geprüft wird: Schutzbereich des Grundrechts; Eingriff in das Grundrecht; verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/...drechte/Grundrechte-AP2.pdf
KK, hast Du eigentlich von irgendwas Ahnung?