warum wohl mal wieder? Offiziell geht es um den Kampf gegen Geldwäsche. Inoffiziell werden Politiker von einer Handvoller Milliardäre gezwungen in deren Interessen zu handeln.
Der Gesetzesentwurf soll zum 10. Januar 2020 in Kraft treten und geltende EU-Richtlinien zur Geldwäsche (Geldwäschegesetz) umsetzen. Hintergrund ist der verstärkte Kampf der EU gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terroristen. Die Richtlinie (EU) 2018/843 umfasst diverse Maßnahmen, entsprechend betrifft auch der Referentenentwurf des deutschen Finanzministeriums neben dem Goldmarkt Bereiche wie die Immobilienbranche, das Glücksspiel, den Kunstmarkt oder die Kryptogeld-Branche. Sie alle gelten als besonders anfällig für Geldwäsche.
Cui bono (= wem nutzt es)
Kritiker der Maßnahmen äußerten schon damals den Verdacht, dass der Gesetzgeber eine ganz andere Absicht hegt: Die schleichende Austrocknen des Bargeldgebrauchs in der Bevölkerung. Eine umfassende Kontrolle aller Geldströme würde eine Durchsetzung von geld- und zinspolitischen Entscheidungen schließlich deutlich vereinfachen.
Cui bono (= wem nutzt es)
Denken wir mal längerfristiger und viel tiefer wenn und die unendliche Gier unserer Politiker nach Geld und Macht.
Wenn das Finanzamt weiß, dass Herr Goldmaier aus Stadt XY in Straße YX am YYYYYY bei Händler XY Gold im Wert von über 2000 EUR erworben hat (kein anonymer Kauf, der Kaufpreis ist egal, es kommt auf das unveränderte Warengewicht an) und tatsächlich ein Goldverbot samt Enteignung wie sich das alle deutsche demokratischen Parteien von CDU bis zur der Linke es wünschen und kommen sollte, wer wird dann wohl ziemlich bald bei Herrn Goldmaier an der Haustüre anklopfen und die Aushändigung des nun illegal gewordenen Goldes verlangen? Natürlich das Ganze zum Wohle des Volkes und als fairen Rücktauschausgleich erhalten Sie als braver Bürger dann einen kleinen Obolus in Fiat-Money-Form als Voucher der dann sofort zerfällt und sich in Luft auflöst für die entstandenen Lagerkosten. Da Herr Goldmaier dann natürlich in der Beweispflicht ist, dass er kein Gold besitzt, sieht es ab da bereits sehr schlecht für ihn aus. Aber hallo, immerhin kann dann mit dem Beleg nachgewiesen werden, dass man das Gold über ein Jahr schon gehalten hat und man von dem Obolus nicht auch noch die Steuern abziehen muss. Von dem Fiat-Geld haben sie in diesem Zeitpunkt aber schon nichts mehr, denn der Eintauschwert wird bereits gegen 0 ( in Worten => "NULL" ) tendieren. Dann hat für Sie das Gold seine Funktion als "Krisenschutz" verloren.
www.gold.de/artikel/geldwaeschegesetz-2019/
Der Hintergrund
Terroranschläge, Geldwäsche, Panama-Papers, Vormarsch der Kryptos: Um nicht machtlos im Kampf gegen alte und neue Kriminalitäts-Szenarien zu sein, ist man auf EU-Ebene schon lange aktiv. Resultat ist ein ganzer Richtlinienkatalog, salopp auch bekannt als Geldwäschegesetz (GWG) oder Geldwäsche-Richtlinie. Die aktuellste Fassung trat im Sommer 2018 in Kraft als Richtlinie (EU) 2018/843. Hierin aufgeführt diverse Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus.
Verbunden mit dieser neuen EU-Richtlinie ist die Pflicht an die EU-Mitgliedsstaaten, diese Vorgaben auf nationaler Ebene bis 10. Januar 2020 in Gesetze umzusetzen. Also war man beim Bundesministerium für Finanzen fleißig und hat diesen Referentenentwurf erstellt. Der Gesetzentwurf wurde im Mai 2019 der deutschen Öffentlichkeit und Verbänden präsentiert, bevor er dem Parlament vorgelegt wird zur endgültigen Abstimmung.
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