Bis zum Hals im Sumpf der Parteienfinanzierung
Ach du liebes Grundgesetz: “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. … Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“ (1) Wie schön das klingt! Das Finanzgebaren der Parteien lässt sich aber mit den verfügbaren gesetzlichen Instrumenten gar nicht lückenlos überwachen – und sauber halten erst recht nicht. Die Rechnungshöfe haben zwar Prüf-, aber kein Weisungsrecht. Ihr Monitum bleibt weitgehend folgenlos. Die parteinahen Stiftungen haben im Jahr 2017 in aller Stille die gigantische Summe von 581,4 Millionen Euro aus der Staatskasse abgegriffen (2), doch kaum einer hat´s bemerkt. Die Medien, angeblich „Vierte Gewalt“ im Staate? Versagen als Kontrollinstanz der Öffentlichkeit auf ganzer Linie.
Der „Qualitätsjournalismus“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, von ARD-aktuell bis ZDF-heute, kommt seinem Informationsauftrag allenfalls dann nach, wenn staatliche Institutionen wie der Europarat eine Berichterstattung unumgänglich machen. (3) Dann gibt sich die Tagesschauredaktion überrascht – von Missverhältnissen, die seit Jahr und Tag von Organisationen wie „abgeordnetenwatch.de“ (4), „Lobby Control“ (5) und „Transparency International Deutschland e.V.“ (6) angeprangert werden, ohne dass die Fernsehnachrichten sie jemals aufgegriffen hätten. (…)
Das Versagen der Nachrichtenredaktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ebenso systemtypisch wie die Fehlentwicklung in der Parteienfinanzierung selbst.
Quelle: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
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