Welche Koalition wird Deutschland ab Oktober regie

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ecki:

Welche Koalition wird Deutschland ab Oktober regie

 
18.09.02 18:31
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ecki:

Hoffentlich hab ich nichts wichtiges vergessen? o.T.

 
18.09.02 18:32
STOIBER Ede:

Schwarz/Schwarz, das ist doch klar o.T.

 
18.09.02 18:33
Happy End:

Da fehlen noch

 
18.09.02 18:37
Rot/Rot/Gelb/Grün und Rot/Schwarz/Gelb/Grün

;-)
STOIBER Ede:

Ich seh nur schwarz, schwarz schwarz o.T.

 
18.09.02 18:38
ecki:

Also die schwarz-Ampel habe ich absichtlich

 
18.09.02 18:38
weggelassen....
STOIBER Ede:

Die Mehrheit für rot/grün. Das ist manipuliert!!!

 
18.09.02 19:09
Wir werden mit allen Mitteln gegen diese Manipulation vorgehen. Ich hoffe, daß Ariva bald verboten wird, daß ihr alle bald verboten werdet. WÄHLT STOIBER!!!!
Mara:

Dieser Dämlack, der sich STOIBER nennt, gehört

 
18.09.02 21:38
gesperrt !! Merkt das keiner, dass hier linksradikale Propaganda getrieben wird ? Die Drecksau will Herrn Stoiber schaden !
taos:

Stoiber wir lieben Dich.

 
18.09.02 22:19
Diese (das Wort Drecksau stammt von mara) mara machts doch für Geld für jede Partei.

Nein Stoiber wir lieben dich, Wir brauchen dich in Bayern.

Taos
Linus:

mehr tippen auf Rot/Gelb als auf...

 
18.09.02 23:15
Rot/Rot/Gruen

Interessant, aber unwahrscheinlich !!!

Gruss Linus
estrich:

ße wörßt ßenario

 
18.09.02 23:18
Neuwahlen, dann sehe ich den Dax bei 2100.

MfG

Eastrich




Idiotie ist gut, doch die Welt ist noch nicht bereit dazu!




ecki:

Meinst du Linus?

 
18.09.02 23:19
Mich wundert eher das das überhaupt getippt wird als Ergebnis. Waren wahrscheinlich mara und Anarch, bzw. auf jedenfall rechtsaussen, die sowas tippen.

Das erstaumlichste: So wenige tippen auf Neuwahlen! Das würde mich nämlich überhaupt nicht wundern.

ecki:

Baissrich hat gesprochen....... :-) o.T.

 
18.09.02 23:20
mod:

Wann sind Neuwahlen verfassungsrechtlich bei

 
18.09.02 23:23
uns möglich?
estrich:

Dann...

 
18.09.02 23:26
wenn gefuscht wurde, wenn Stimmen gekauft wurden, wenn eine Partei (z.B. CDU) auf dem Stimmzettel vergessen wurde, usw...

MfG

Eastrich




Gute Idee, doch die Welt ist noch nicht bereit dazu!




ecki:

Vorgezogene Neuwahlen kann es nach dem Grundgesetz

 
18.09.02 23:28
Vorgezogene Neuwahlen: Vorgezogene Neuwahlen kann es nach dem Grundgesetz in zwei Fällen geben:

1. In Artikel 68 heißt es, dass „der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen“ kann, wenn ein Vertrauensantrag des Bundeskanzlers nicht die Zustimmung der Mehrheit des Bundestages gefunden hat. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag einen anderen Bundeskanzler gewählt hat. Wird der Bundestag aufgelöst, müssen nach Artikel 39 Absatz 1 GG Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

2. Nach Artikel 63 GG ist auf Vorschlag des Bundespräsidenten zum Bundeskanzler gewählt, wer die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Bundespräsident muss ihn innerhalb von sieben Tagen zum Bundeskanzler ernennen. Erreicht der Gewählte nur die einfache Mehrheit, ist der Bundespräsident verpflichtet, ihn innerhalb der gleichen Frist entweder zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.


Also, wenns weder für rot/grün noch schwarz/gelb reicht und Schröder sich nicht von der PDS wählen lässt und sowohl FDP für Ampel abwinken, als auch Stoiber für die große, dann ist es kein Problem zu Neuwahlen zu kommen.
mod:

Artikel 63 [Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers]

 
18.09.02 23:28
1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Linus:

Wann wuerden dann zeitmaessig die Neuwahlen

 
18.09.02 23:31
angesetzt !!! Hoert sich logisch an, endlich mal wieder ein Fernsehduell ;-)

Noch vor Weihnachten ???
ecki:

So wenige denken Große Koaltion? Erstaunlich. o.T.

 
20.09.02 12:11
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