Vorgezogene Neuwahlen: Vorgezogene Neuwahlen kann es nach dem Grundgesetz in zwei Fällen geben:
1. In Artikel 68 heißt es, dass „der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen“ kann, wenn ein Vertrauensantrag des Bundeskanzlers nicht die Zustimmung der Mehrheit des Bundestages gefunden hat. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag einen anderen Bundeskanzler gewählt hat. Wird der Bundestag aufgelöst, müssen nach Artikel 39 Absatz 1 GG Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
2. Nach Artikel 63 GG ist auf Vorschlag des Bundespräsidenten zum Bundeskanzler gewählt, wer die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Bundespräsident muss ihn innerhalb von sieben Tagen zum Bundeskanzler ernennen. Erreicht der Gewählte nur die einfache Mehrheit, ist der Bundespräsident verpflichtet, ihn innerhalb der gleichen Frist entweder zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Also, wenns weder für rot/grün noch schwarz/gelb reicht und Schröder sich nicht von der PDS wählen lässt und sowohl FDP für Ampel abwinken, als auch Stoiber für die große, dann ist es kein Problem zu Neuwahlen zu kommen.