Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) darf nach eigenen Angaben vorerst weiter Kosten für Medikamente, die von Internet-Apotheken verschickt wurden, erstatten. In einem Eilverfahren am Sozialgericht Hamburg setzte sich die Kasse sich gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) durch. Das teilte die DAK am Mittwoch mit.
"Dieses Urteil ist ein Sieg für den mündigen Verbraucher und Patienten", erklärte der stellvertretende DAK-Vorstandschef Eckhard Schupeta. "Die Bundesregierung sollte ihre Ankündigung, den Internet- und Versandhandel zuzulassen, möglichst zügig umsetzen."
Das in Bonn ansässige Bundesamt hatte der DAK im April dieses Jahres in einem Verpflichtungsbescheid untersagt, Kosten für Arzneimittel zu erstatten, die über Internet-Apotheken bezogen werden. Darüber hinaus hatte es den sofortigen Vollzug dieses Bescheids angeordnet, da ein öffentliches Interesse "an der sofortigen Beendigung der rechtswidrigen Leistungspraxis" bestehe. Diese Sichtweise hat das Gericht nach DAK-Angaben verworfen, da das Amt das besondere öffentliche Interesse am Vollzug nicht begründet hatte.
In der Sache selbst hält das Gericht es den Angaben zufolge für offen, ob die DAK tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen hat. In der Urteilsbegründung heißt es laut DAK, dass die Frage des Versandhandels arzneimittelrechtlich noch nicht geklärt sei.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte sich für den Online-Versandhandel von Arzneien ausgesprochen. Kosten könnten damit gesenkt werden. Die Ministerin stieß sie bei der CDU aber vor allem bei den Apothekenverbänden auf herbe Kritik. Die Apotheker befürchten Nachteile für die Verbraucher – vor allem in der fehlenden Beratung. So organisierten die stationären Geschäfte Unterschriftenaktionen, bei den mehrere 100.000 Kunden unterschrieben. Zudem befürchten die Apotheker, dass ihre Existenz zumindest in Teilen und damit die Flächenversorgung gefährdet werden könnte.
Befürworter des Internet-Versands machen dagegen auf die Vorteile dieser Angebote aufmerksam. So seien beispielsweise die Arzneien günstiger, was besonders für chronisch Kranke vorteilhaft wäre, die sowieso auf eine ausgiebige Beratung verzichten würden.
So long,
Calexa
www.carstenlexa.de
www.investorweb.de
"Dieses Urteil ist ein Sieg für den mündigen Verbraucher und Patienten", erklärte der stellvertretende DAK-Vorstandschef Eckhard Schupeta. "Die Bundesregierung sollte ihre Ankündigung, den Internet- und Versandhandel zuzulassen, möglichst zügig umsetzen."
Das in Bonn ansässige Bundesamt hatte der DAK im April dieses Jahres in einem Verpflichtungsbescheid untersagt, Kosten für Arzneimittel zu erstatten, die über Internet-Apotheken bezogen werden. Darüber hinaus hatte es den sofortigen Vollzug dieses Bescheids angeordnet, da ein öffentliches Interesse "an der sofortigen Beendigung der rechtswidrigen Leistungspraxis" bestehe. Diese Sichtweise hat das Gericht nach DAK-Angaben verworfen, da das Amt das besondere öffentliche Interesse am Vollzug nicht begründet hatte.
In der Sache selbst hält das Gericht es den Angaben zufolge für offen, ob die DAK tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen hat. In der Urteilsbegründung heißt es laut DAK, dass die Frage des Versandhandels arzneimittelrechtlich noch nicht geklärt sei.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte sich für den Online-Versandhandel von Arzneien ausgesprochen. Kosten könnten damit gesenkt werden. Die Ministerin stieß sie bei der CDU aber vor allem bei den Apothekenverbänden auf herbe Kritik. Die Apotheker befürchten Nachteile für die Verbraucher – vor allem in der fehlenden Beratung. So organisierten die stationären Geschäfte Unterschriftenaktionen, bei den mehrere 100.000 Kunden unterschrieben. Zudem befürchten die Apotheker, dass ihre Existenz zumindest in Teilen und damit die Flächenversorgung gefährdet werden könnte.
Befürworter des Internet-Versands machen dagegen auf die Vorteile dieser Angebote aufmerksam. So seien beispielsweise die Arzneien günstiger, was besonders für chronisch Kranke vorteilhaft wäre, die sowieso auf eine ausgiebige Beratung verzichten würden.
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