Schon sechsmal geflohen – aber er bleibt in der Psychiatrie
Mord-Monster Schmökel:
Muss er nicht in den Knast?
Mord-Monster Frank Schmökel (40) nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft im Dezember 2002
Er hat vier Frauen vergewaltigt. Eine 14jährige fast umgebracht. Seine Mutter angegriffen. Auf der Flucht einen Rentner erschlagen. Muss Frank Schmökel trotzdem nicht in den Knast?
Schmökel, das Mord-Monster! Er gilt als extrem gefährlich. Im Dezember wurde er zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Ganz Deutschland atmete auf. Jetzt der Schock: Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Bis darüber entschieden wird, kann locker ein Jahr vergehen. Solange bleibt der Schwerverbrecher in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter in Brandenburg. In den Knast muss er aber vielleicht auf Jahre nicht.
1995 wurde Schmökel wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes zu 14 Jahren Maßregelvollzug in der Psychiatrie verurteilt. Damals galt er als vermindert schuldfähig. Wenn er diese Strafe zuerst absitzen muss, bleibt er noch lange in der Klinik. Und das, obwohl er schon sechs Mal aus dem Maßregelvollzug floh, bei seinem letzten Ausbruch zwei Pfleger schwer verletzte und den Rentner ermordete!
Schmökel lebt in einem Sicherheitstrakt. Er darf drei Räume benutzen und wird rund um die Uhr streng bewacht. Messer und Gabel – aus Kunststoff – muss der Schwerverbrecher nach jeder Mahlzeit abgeben. Trotzdem wurden vor einigen Monaten bei ihm Rasierklingen und Feuerzeuge gefunden. In seinen Händen gefährliche Waffen.
Doch die Justiz reagiert nicht! Der Frankfurter Landgerichtssprecher Peter Wolff: „Im Moment ist Schmökel doch sicher verwahrt.“ Richterin Dr. Jutta Hecht, die das Gewaltmonster verurteilte, ist entsetzt: „Ein ganzes Land war in Angst und Schrecken darüber, dass Schmökel sechs Mal aus einer Landesklinik entfliehen konnte.“ In ihrem Urteil kritisierte sie den Maßregelvollzug als lasch und unsicher.
Um Schmökel in den Knast zu bringen, braucht die Staatsanwaltschaft aber neue psychiatrische Gutachten. Die können dauern. Ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Gewaltmonster seinen nächsten Ausbruch versucht?
quelle: bild.de
Wie, er darf 3 Räume benutzen? Aber doch nicht 3 eigene Räume, was meint ihr, kann das sein?
Mord-Monster Schmökel:
Muss er nicht in den Knast?
Mord-Monster Frank Schmökel (40) nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft im Dezember 2002
Er hat vier Frauen vergewaltigt. Eine 14jährige fast umgebracht. Seine Mutter angegriffen. Auf der Flucht einen Rentner erschlagen. Muss Frank Schmökel trotzdem nicht in den Knast?
Schmökel, das Mord-Monster! Er gilt als extrem gefährlich. Im Dezember wurde er zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Ganz Deutschland atmete auf. Jetzt der Schock: Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Bis darüber entschieden wird, kann locker ein Jahr vergehen. Solange bleibt der Schwerverbrecher in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter in Brandenburg. In den Knast muss er aber vielleicht auf Jahre nicht.
1995 wurde Schmökel wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes zu 14 Jahren Maßregelvollzug in der Psychiatrie verurteilt. Damals galt er als vermindert schuldfähig. Wenn er diese Strafe zuerst absitzen muss, bleibt er noch lange in der Klinik. Und das, obwohl er schon sechs Mal aus dem Maßregelvollzug floh, bei seinem letzten Ausbruch zwei Pfleger schwer verletzte und den Rentner ermordete!
Schmökel lebt in einem Sicherheitstrakt. Er darf drei Räume benutzen und wird rund um die Uhr streng bewacht. Messer und Gabel – aus Kunststoff – muss der Schwerverbrecher nach jeder Mahlzeit abgeben. Trotzdem wurden vor einigen Monaten bei ihm Rasierklingen und Feuerzeuge gefunden. In seinen Händen gefährliche Waffen.
Doch die Justiz reagiert nicht! Der Frankfurter Landgerichtssprecher Peter Wolff: „Im Moment ist Schmökel doch sicher verwahrt.“ Richterin Dr. Jutta Hecht, die das Gewaltmonster verurteilte, ist entsetzt: „Ein ganzes Land war in Angst und Schrecken darüber, dass Schmökel sechs Mal aus einer Landesklinik entfliehen konnte.“ In ihrem Urteil kritisierte sie den Maßregelvollzug als lasch und unsicher.
Um Schmökel in den Knast zu bringen, braucht die Staatsanwaltschaft aber neue psychiatrische Gutachten. Die können dauern. Ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Gewaltmonster seinen nächsten Ausbruch versucht?
quelle: bild.de
Wie, er darf 3 Räume benutzen? Aber doch nicht 3 eigene Räume, was meint ihr, kann das sein?