Nur um Mißverständnisse zu vermeiden; Du schreibst:
"Die Midge Vectoren sind bereits ohne jedlichen Widerspruch
erteilt.
Nun geht es praktisch um eine Erweiterung des bereits erteilten
Patents."
Von welcher Erweiterung sprichst Du? Beziehst Du Dich auf unterschiedliche Mologen Patente?
Nach meiner Kenntnis zur Mologen ad hoc ging es bei dem nun bekanntgegebenen und erteilten Patent um das Design der Vektoren, die Mologen zur genetischen Impfung und Gentherapie einsetzt. Ein Patent, welches das Herstellungsverfahren der Vektorsysteme abdeckt, ist in Deutschland ebenfalls erteilt (meinst Du dieses zusätzliche Schutzrecht?), mit weltweiter Wirkung befindet es sich in der Anmeldephase.
Reinyboy möchte Dir nicht unbedingt die Freude nehmen, - ich will nur den Informationsgehalt der ad hoc realistisch bewertet sehen.
Also das bisher nur in Deutschland erteilte Patent aufs Herstellverfahren betrifft offenbar nicht den identischen Gegenstand (abgesehen vom Unterschied in der Gattung Verfahren und Vektorendesign), sonst hätte man ja auch nur in einem Patent kostengünstiger Verfahren und Vorrichtung bzw. Vektordesign schützen lassen können. Deshalb ist Dein Kommentar, daß das Europäische Vektordesign Patent nur eine Erweiterung des anderen sei nicht ganz verständlich.
Ein Patent wird meistens ohne Widerspruch oder besser ausgedrückt ohne Einwendungen Dritter erteilt. Interessant wird's nach Erteilung. Wie verhält sich der Wettbewerb? Wenn ein bedeutendes Patent erteilt wird auf einem Gebiet auf dem zumindest eine weitere Company eine konkurrierende Technologie (u.U. auch mittels anderem Ansatz) anbietet, dann ist eigentlich zu 70% iger Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, daß dieser Wettbewerber in einem nach dem Erteilungverfahren nachgeschalteten Einspruchverfahren durch neuen Stand der Technik zumindest versucht das Patent zu kippen oder im Schutzumfang einzuschränken. Infos zu einem Einspruchverfahren zum deutschen Patent (Herstellverfahren) konnte ich der ad hoch übrigens nicht entnehmen. Aber vielleicht hast Du noch anderen Quellen?
Sollte also das Midge Verfahren in der Fachwelt und von den konkurrierenden Wettbewerbern als ernsthafte Konkurrenz betrachtet werden, so ist wie gesagt mit 60-70%iger Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen das Wettbewerber etwas gegen das erteilte Patent im Einspruchverfahren zu unternehmen versuchen.
Dann schreibst Du:
"Eine Widerspruch ist zwar möglich, jedoch sinnlos, da kein
anderer ausser Mologen Midge herstellen darf."
1. Gibt es offenbar bisher nur für Deutschland ein erteiltes Patent zum Herstellverfahren.
2. Ein Einspruch dürfte sehr wohl Sinn machen, da es sich - wie oben erwähnt offenbar um unterschiedliche Gegenstände bei beiden Patentkomplexen handelt. Zudem bringt ein erfolgversprechender Einspruch den Einsprechenden in eine günstigere Verhandlungsposition gegenüber der Patentinhaberin, um bsw. ein kostenloses Mitbenutzungsrecht zu erwirken (gegen fallenlassen des Einspruchs).
Ferner schreibst Du:
"Es geht um das Design der Vectoren. Soll heißen es darf kein
anderer die Vectoren, die ja Mologen auch verkauft, verändern.
Dies ist durch die Patenterteilung nur Mologen erlaubt und wird
zu höheren Einnahmen führen."
Wenn ich nicht irre Reinyboy versuchst Du mit diesem Satz eine Auslegung des Schutzbereiches des Patents ohne vermutlich das Patent jemals gesehen zu haben noch eingehende - dazu aber notwendige - Hintergrundinfos zur Technologie (hier die eines Gentechnikspezialisten) zu besitzen (sorry falls es anders ist). Ein sorgfältig arbeitender Patentanwalt mit Spezialisierung auf Molekularbiologie oder Gentechnik dürfte nach Einholung diverser Infos zum Stand der Technik und zum Stand der Paralellverfahren vor anderen Patentämtern (Akteneinsichten) innerhalb etwa 2 bis 3 Wochen in der Lage sein eine qualifizierte Aussage zum Schutzbereich des Patents zu fällen. Reinyboy Du bist ungewöhnlich schnell...
Das einzig positive sofort ableitbare aus der ad hoc ist das Faktum, das Mologen bestrebt ist seine Technologie schützen zu lassen. Hierzu ist die erste von mehreren Hürden genommen, das ist alles. Wie bereits in meinem ersten Posting erwähnt wäre es wesentlich entscheidener zu wissen, wie weitgehend der erzielte Schutzumfang der Patentansprüche ist. Was nützt ein Patent auf ein bestimmtes Design der Vektoren, wenn mit einem leicht veränderten Design, das außerhalb des Schutzumfangs liegt, ein vergleichbares Ergebnis erzielbar ist (ich weiß nicht, ob es in diesem Fall so ist!)
Gruß furby