Was ist mit Mologen denn heute los? Kann keine....


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Karlchen_I:

Was ist mit Mologen denn heute los? Kann keine....

 
13.12.00 16:44
Neuigkeiten finden. Zocker sind in dem Wert ja wohl nicht drin.
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Reinyboy:

Hab ich gestern empfohlen. Deswegen.

 
13.12.00 17:13
Nee, mal im Ernst, Mologen war schon immer hoch volatil. Deshalb würde ich keinem empfehlen einen Stopkurs zu setzen. Da scheint es ein paar Speziallisten zu geben, die das eiskalt ausnutzen.  

Mologen war vor kurzem im Tief bei 22 Euro. Da wurden eine Stopploskette ausgelöst.

Aber vielleicht wissen da ein paar mal wieder mehr, oder Ochner braucht noch Performence bis zum Jahresende und kauft ein paar Stücke zu.


Mfg      Reinyboy

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Reinyboy:

Mologen erhält europaweites Patent für .....

 
21.12.00 08:53
das Design ihrer Midge-Vektoren, die sich hervorragend für die Gentherapie eignen und eine Alleinstellung darstellen.

Das weltweite Patent befindet sich in der Anmeldephase.



Mfg        Reinyboy
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furby:

Die Patenterteilungsinfo ist keinen Pfennig wert!

 
21.12.00 09:29
Es ist zwar löblich das man sich überhaupt um einen Patentschutz bemüht, mit welchem Schutzumfang erteilt wurde, ist weder aus der Mologen ad hoc noch aus dem Patent selbst ohne Kenntnisse zum Stand der Technik und der zugrundeliegenden Technologie herleitbar. Mologen spricht von einem "Basispatent". Sorry auch diese Einstufung ist absolut nichtssagend hinsichtlich des Schutzumfangs (im positiven wie im negativen).

Zur Hintergrundinfo: Ein Patent bekommt fast jeder, der bereit ist sich soweit im Schutzumfang der Patentansprüche einzuschränken, daß noch etwas verbleibt, daß als neu und erfinderisch erachtet wird. Und noch etwas: innerhalb von 9 Monaten haben Wettbewerber die Möglichkeit mittels Einspruch (bei weiterem entgegenstehenden Stand der Technik) zu versuchen das Patent wieder zum Widerruf zu bringen.

Gruß furby

PS Manchmal scheint es mir, daß man zu Themen und Infos die größten Kurszuwächse herausholen kann, zu denen der typische Aktienanleger die geringsten Vorkenntnisse hat.  
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Reinyboy:

Zur Info

 
21.12.00 09:49
Die Midge Vectoren sind bereits ohne jedlichen Widerspruch erteilt.

Nun geht es praktisch um eine Erweiterung des bereits erteilten Patents.

Eine Widerspruch ist zwar möglich, jedoch sinnlos, da kein anderer ausser Mologen Midge herstellen darf.

Es geht um das Design der Vectoren. Soll heißen es darf kein anderer die Vectoren, die ja Mologen auch verkauft, verändern. Dies ist durch die Patenterteilung nur Mologen erlaubt und wird zu höheren Einnahmen führen.

Also ich seh die Adhoc als sehr positiv.

Aber, daß der Normalanleger Schwierigkeiten hat, Patente richtig einzuschätzen, das ist schon richtig.




Mfg       Reinyboy
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furby:

Reinyboy reden wir ggf aneinander vorbei?

 
21.12.00 11:52
Nur um Mißverständnisse zu vermeiden; Du schreibst:

"Die Midge Vectoren sind bereits ohne jedlichen Widerspruch
erteilt.

Nun geht es praktisch um eine Erweiterung des bereits erteilten
Patents."

Von welcher Erweiterung sprichst Du? Beziehst Du Dich auf unterschiedliche Mologen Patente?

Nach meiner Kenntnis zur Mologen ad hoc ging es bei dem nun bekanntgegebenen und erteilten Patent um das Design der Vektoren, die Mologen zur genetischen Impfung und Gentherapie einsetzt. Ein Patent, welches das Herstellungsverfahren der Vektorsysteme abdeckt, ist in Deutschland ebenfalls erteilt (meinst Du dieses zusätzliche Schutzrecht?), mit weltweiter Wirkung befindet es sich in der Anmeldephase.

Reinyboy möchte Dir nicht unbedingt die Freude nehmen, - ich will nur den Informationsgehalt der ad hoc realistisch bewertet sehen.

Also das bisher nur in Deutschland erteilte Patent aufs Herstellverfahren betrifft offenbar nicht den identischen Gegenstand (abgesehen vom Unterschied in der Gattung Verfahren und Vektorendesign), sonst hätte man ja auch nur in einem Patent kostengünstiger Verfahren und Vorrichtung bzw. Vektordesign schützen lassen können. Deshalb ist Dein Kommentar, daß das Europäische Vektordesign Patent nur eine Erweiterung des anderen sei nicht ganz verständlich.

Ein Patent wird meistens ohne Widerspruch oder besser ausgedrückt ohne Einwendungen Dritter erteilt. Interessant wird's nach Erteilung. Wie verhält sich der Wettbewerb? Wenn ein bedeutendes Patent erteilt wird auf einem Gebiet auf dem zumindest eine weitere Company eine konkurrierende Technologie (u.U. auch mittels anderem Ansatz) anbietet, dann ist eigentlich zu 70% iger Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, daß dieser Wettbewerber in einem nach dem Erteilungverfahren nachgeschalteten Einspruchverfahren durch neuen Stand der Technik zumindest versucht das Patent zu kippen oder im Schutzumfang einzuschränken. Infos zu einem Einspruchverfahren zum deutschen Patent (Herstellverfahren) konnte ich der ad hoch übrigens nicht entnehmen. Aber vielleicht hast Du noch anderen Quellen?

Sollte also das Midge Verfahren in der Fachwelt und von den konkurrierenden Wettbewerbern als ernsthafte Konkurrenz betrachtet werden, so ist wie gesagt mit 60-70%iger Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen das Wettbewerber etwas gegen das erteilte Patent im Einspruchverfahren zu unternehmen versuchen.

Dann schreibst Du:

"Eine Widerspruch ist zwar möglich, jedoch sinnlos, da kein
anderer ausser Mologen Midge herstellen darf."

1. Gibt es offenbar bisher nur für Deutschland ein erteiltes Patent zum Herstellverfahren.

2. Ein Einspruch dürfte sehr wohl Sinn machen, da es sich - wie oben erwähnt offenbar um unterschiedliche Gegenstände bei beiden Patentkomplexen handelt. Zudem bringt ein erfolgversprechender Einspruch den Einsprechenden in eine günstigere Verhandlungsposition gegenüber der Patentinhaberin, um bsw. ein kostenloses Mitbenutzungsrecht zu erwirken (gegen fallenlassen des Einspruchs).

Ferner schreibst Du:

"Es geht um das Design der Vectoren. Soll heißen es darf kein
anderer die Vectoren, die ja Mologen auch verkauft, verändern.
Dies ist durch die Patenterteilung nur Mologen erlaubt und wird
zu höheren Einnahmen führen."

Wenn ich nicht irre Reinyboy versuchst Du mit diesem Satz eine Auslegung des Schutzbereiches des Patents ohne vermutlich das Patent jemals gesehen zu haben noch eingehende - dazu aber notwendige - Hintergrundinfos zur Technologie (hier die eines Gentechnikspezialisten) zu besitzen (sorry falls es anders ist). Ein sorgfältig arbeitender Patentanwalt mit Spezialisierung auf Molekularbiologie oder Gentechnik dürfte nach Einholung diverser Infos zum Stand der Technik und zum Stand der Paralellverfahren vor anderen Patentämtern (Akteneinsichten) innerhalb etwa 2 bis 3 Wochen in der Lage sein eine qualifizierte Aussage zum Schutzbereich des Patents zu fällen. Reinyboy Du bist ungewöhnlich schnell...

Das einzig positive sofort ableitbare aus der ad hoc ist das Faktum, das Mologen bestrebt ist seine Technologie schützen zu lassen. Hierzu ist die erste von mehreren Hürden genommen, das ist alles. Wie bereits in meinem ersten Posting erwähnt wäre es wesentlich entscheidener zu wissen, wie weitgehend der erzielte Schutzumfang der Patentansprüche ist. Was nützt ein Patent auf ein bestimmtes Design der Vektoren, wenn mit einem leicht veränderten Design, das außerhalb des Schutzumfangs liegt, ein vergleichbares Ergebnis erzielbar ist (ich weiß nicht, ob es in diesem Fall so ist!)

Gruß furby  
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