Bundesgesetzblatt zur Artgerechten Haltung der Frau
Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19. Juni 1998 Teil 1III. Verordnung:
Artgerechte Haltung von FrauenAufgrund des §32a Abs.4 des
Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:Artikel 1 -
Allgemeine BestimmungenDie Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren
zunehmend schwieriger geworden und es stellt sich die Frage, ob eine
Dauerhaltung noch sinnvoll ist. Es gib jedoch noch einige, selten
anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung noch
rechtfertigen. Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte mindestens
folgende Eigenschaften aufweisen :§ 1: Abs. 1 Sie sollte nützlich sein
(d.h. gute Köchin, fleißig im Haushalt, gut im Bett, ...) Abs. 2 Sie
sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2
zutrifft.§ 2:Abs. 1 Sie ist reich.Artikel 2 - Artgerechte Haltung§ 3:
Abs. 1 Anschaffung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl
Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten, tragen
Sie nicht dazu bei die Zahl der ausgesetzten Frauen noch weiter zu
erhöhen. Abs. 2 Ernährung: Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser.
Füttern Sie nicht nur mit Dosenfutter, sondern geben Sie ihr
gelegentlich auch frisches Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine
Überfütterung, da Sie sonst schnell Fett ansetzen. Das führt zur
Unansehnlichkeit, Unbeweglichkeit und vermindert die Arbeitsleistung.
Abs. 3 Unterbringung: Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum
Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf dass die Laufkette einen
ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das
Halsband sollte nicht zu eng sitzen. Ansonsten besteht die Gefahr. dass
sie depressiv wird, das Arbeiten verweigert und vorzeitig eingeht. Abs.
4 Pflege: Sorgen Sie dafür, dass sie sich einmal am Tag wäscht. Um
Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel regelmäßig
nachgeschnitten werden. Abs. 5 Ausbildung: Empfehlenswert ist die
Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits
vergriffen sein, ist der Besuch geeigneter Ausbildungskurse zu
empfehlen. In der Grundausbildung sollten die Befehle "Fuß", "Platz",
"kusch" und "hol's" geschult werden. Intelligentere Exemplare können
u.U. sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.
Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19. Juni 1998 Teil 1III. Verordnung:
Artgerechte Haltung von FrauenAufgrund des §32a Abs.4 des
Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:Artikel 1 -
Allgemeine BestimmungenDie Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren
zunehmend schwieriger geworden und es stellt sich die Frage, ob eine
Dauerhaltung noch sinnvoll ist. Es gib jedoch noch einige, selten
anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung noch
rechtfertigen. Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte mindestens
folgende Eigenschaften aufweisen :§ 1: Abs. 1 Sie sollte nützlich sein
(d.h. gute Köchin, fleißig im Haushalt, gut im Bett, ...) Abs. 2 Sie
sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2
zutrifft.§ 2:Abs. 1 Sie ist reich.Artikel 2 - Artgerechte Haltung§ 3:
Abs. 1 Anschaffung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl
Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten, tragen
Sie nicht dazu bei die Zahl der ausgesetzten Frauen noch weiter zu
erhöhen. Abs. 2 Ernährung: Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser.
Füttern Sie nicht nur mit Dosenfutter, sondern geben Sie ihr
gelegentlich auch frisches Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine
Überfütterung, da Sie sonst schnell Fett ansetzen. Das führt zur
Unansehnlichkeit, Unbeweglichkeit und vermindert die Arbeitsleistung.
Abs. 3 Unterbringung: Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum
Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf dass die Laufkette einen
ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das
Halsband sollte nicht zu eng sitzen. Ansonsten besteht die Gefahr. dass
sie depressiv wird, das Arbeiten verweigert und vorzeitig eingeht. Abs.
4 Pflege: Sorgen Sie dafür, dass sie sich einmal am Tag wäscht. Um
Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel regelmäßig
nachgeschnitten werden. Abs. 5 Ausbildung: Empfehlenswert ist die
Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits
vergriffen sein, ist der Besuch geeigneter Ausbildungskurse zu
empfehlen. In der Grundausbildung sollten die Befehle "Fuß", "Platz",
"kusch" und "hol's" geschult werden. Intelligentere Exemplare können
u.U. sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.