Warum die Schweiz steuerlich so begehrt ist


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Nassie:

Warum die Schweiz steuerlich so begehrt ist

 
18.10.03 12:10
18. Oktober 2003, 02:28, Neue Zürcher Zeitung

 
Gelobtes Steuerland Schweiz?

Theo Müller, ein geschäftlich überaus erfolgreicher Molkerei-Unternehmer aus Bayern, zieht Mitte November in die Schweiz um, nach Erlenbach am Zürichsee. Er tut dies nicht aus einer allfälligen Affinität zu unserem Land, sondern einzig und allein, um Erbschaftssteuern zu sparen. Nach seinen Worten will Müller die rund 200 Mio. Euro, die er bei Übertragung seines Familienbetriebs an die Kinder dem deutschen Fiskus abliefern müsste, lieber im Unternehmen belassen und für dessen Zukunftssicherung verwenden. Müller ist kein Einzelfall. Vor wenigen Wochen erst hat der Tennisstar Boris Becker bekannt gegeben, dass er seinen Wohnsitz und seine Geschäftsaktivitäten in die Schweiz verlagern will.

Beide Fälle fanden in den Medien grosse Aufmerksamkeit. Es entstand dabei fast der Eindruck, in Deutschland stehe ein Massenexodus von «Steuerflüchtlingen» Richtung Schweiz bevor. Tatsächlich ist es aber in den letzten Jahrzehnten immer wieder zu Umzügen von Prominenten gekommen - von Gunter Sachs, dem Erben des gleichnamigen Industrieunternehmens, über Klaus-Michael Kühne, der auch den Hauptsitz seines Logistik-Konzerns Kühne & Nagel in die Schweiz verlegte, bis hin zu den Unternehmern Klaus Jacobs und Otto Beisheim (Metro-Gruppe). Offenkundig wurde und wird die Schweiz in Deutschland als Niedrigsteuerland wahrgenommen. Aber auch als Wirtschaftsstandort gilt die Schweiz, wie das Beispiel Kühne & Nagel zeigt, als attraktiv. Im Ländervergleich hat unser Land tatsächlich in mancherlei Hinsicht die Nase vorne: Man denke etwa an die massvollere Besteuerung nicht nur natürlicher, sondern auch juristischer Personen, die tieferen Lohnnebenkosten, den flexibleren Arbeitsmarkt, die fehlende Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb oder die weniger exzessive Bürokratie.

Könnte man mit Blick auf den Standortwettbewerb Deutschland als «Benchmark» nehmen, gäbe es durchaus Grund zur Genugtuung. Aber der grosse Nachbar ist wirtschafts- und finanzpolitisch längst kein Vorbild mehr. Deshalb ist es nur ein scheinbarer Widerspruch, wenn es einerseits deutsche Unternehmer bzw. Unternehmen in die Schweiz zieht und sich anderseits der Dachverband der Wirtschaft, Economiesuisse, besorgt gibt. Er schreibt nämlich, die Schweiz drohe gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten ins Hintertreffen zu geraten, wenn das Land die Entwicklung der Fiskalquote (Steuern und Abgaben in Prozenten des Bruttoinlandprodukts, BIP) nicht in den Griff bekomme. Economiesuisse verweist darauf, dass die Fiskalquote allein in den neunziger Jahren um 5,1 Prozentpunkte auf fast 36% kletterte und damit nur noch knapp unter dem OECD-Durchschnitt von 37% (Deutschland fast 38%) liegt. Wenn dieser Trend nicht gebrochen werden kann, werden sich die Befürchtungen von Economiesuisse bewahrheiten, zumal es den meisten anderen OECD-Ländern in der gleichen Periode gelungen ist, den Anstieg der Fiskalquote in engen Grenzen zu halten oder diese sogar zu senken.

Völlig ungehört sind die seit Jahren geführten Klagen der Wirtschaft über die steigende Fiskalquote freilich nicht verhallt. So haben die eidgenössischen Räte in diesem Jahr ein Steuerpaket verabschiedet, das im Rahmen der Einkommenssteuer den Familien und den Hauseigentümern sowie der Wirtschaft beim Umsatzstempel spürbare Erleichterungen bringen wird, sofern der Souverän im nächsten Frühjahr der Vorlage zustimmen wird. Auch in dem bezüglich internationalen Standortwettbewerbs besonders wichtigen Bereich der Unternehmensbesteuerung hat sich einiges bewegt. Der Tarif bei der Gewinnbesteuerung juristischer Personen ist in den letzten Jahren tendenziell gesenkt worden. Laut einer Studie der KPMG beträgt in der Stadt Zürich die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften in diesem Jahr im Mittel noch 24,1%, gegenüber 39,6% in Deutschland und 30,8% im OECD-Durchschnitt.

Hinzu kommt die erfolgreiche Unternehmenssteuerreform I von 1997, mit der die Abwanderung von Holdinggesellschaften ins Ausland gestoppt wurde und Neuzuzüge - nicht bloss aus Deutschland - erreicht werden konnten. Gleichzeitig wurde damals auch die Gewinnbesteuerung juristischer Personen modernisiert, indem auf Bundesebene anstelle der Besteuerung nach der Rendite ein linearer Tarif von 8,5% eingeführt und die Kapitalsteuer abgeschafft wurde. Schliesslich wird mittlerweile im Eidgenössischen Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit den Kantonen eifrig an einem weiteren Projekt, der Unternehmenssteuerreform II, gebastelt. In deren Mittelpunkt soll die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne stehen, mit dem Ziel, die Investitionstätigkeit zu fördern.

Die Schweiz hat im internationalen Steuerwettbewerb sicherlich noch gute Karten - trotz empfindlich gestiegener Fiskalquote. Dank den bereits realisierten und den geplanten steuerlichen Reformen sowie einigen Besonderheiten des schweizerischen Steuersystems kann sie nach wie vor für Ausländer, die in der Schweiz Investitionen tätigen oder von der Schweiz aus wirtschaftlich tätig werden wollen, als attraktiv bezeichnet werden. Das Gleiche gilt für ausländische Staatsangehörige, die hierzulande steuerrechtlichen Wohnsitz nehmen, aber in der Schweiz, wie etwa der Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher, keine Erwerbstätigkeit ausüben: Sie können nach dem in der Schweiz betriebenen Aufwand (mindestens das 5fache des Mietzinses der Wohnräume) statt ihrem effektiven Einkommen besteuert werden. Die jährliche Steuerersparnis für Top- Verdiener kann im Vergleich mit der «normalen» Einkommensbesteuerung in der Schweiz in die Millionen gehen.

Der Wind könnte jedoch rasch drehen, wenn ungeachtet der massvollen Unternehmensbesteuerung die Fiskalquote, wie von Economiesuisse befürchtet, munter weiter steigt. Ein solcher Prozess würde mit Sicherheit zu Kollateralschäden in der Wirtschaft führen. Es sei daran erinnert, dass etwa höhere Sozialabgaben (AHV, Arbeitslosenkasse usw.) ganz direkt die Unternehmen treffen, denn sie werden nicht allein vom Arbeitnehmer getragen. Aber auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer kann die Gewinnmarge der Unternehmen mindern - zum einen wegen der «taxe occulte», zum andern, weil diese indirekte Steuer nicht immer auf die Konsumenten überwälzt werden kann. Was nützt eine massvolle Gewinnbesteuerung, wenn die Gewinnerwirtschaftung zusehends erschwert wird? Für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Schweiz wird es also ganz entscheidend sein, dass der nimmersatte Fiskus endlich in die Schranken gewiesen wird.

Der Kampf für ein im internationalen Vergleich dauerhaft attraktives Steuersystem muss allerdings nicht nur im Inland geführt werden. So ist dem Fiskalausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Tatsache, dass seit der Unternehmenssteuerreform I wieder mehr Zwischengesellschaften - Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften - in der Schweiz etabliert werden, ein Dorn im Auge. Deren vergleichsweise geringe Besteuerung stellt für die OECD, die unter dem Diktat der Hochsteuerländer offenkundig Steuerharmonisierung statt Steuerwettbewerb fördern will, «unfairen» Wettbewerb dar. Gegen diese Unterstellung kann sich die Schweiz mit guten Gründen wehren. Sie tut es auch. Eine klare Haltung werden nicht zuletzt all diejenigen Unternehmer und Unternehmen zu schätzen wissen, die eine Umsiedlung in die Schweiz ins Auge fassen - es sollen nicht wenige sein.

rg.


NZZ.ch
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