Klage gegen AHAG wegen HV-Beschlüsse - AHAG bemüht sich um prioritäre Eintragung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen AHAG Wertpapierhandelsbank AG wegen Hauptversammlungsbeschlüsse eingereicht - Gesellschaft bemüht sich um prioritäre Eintragung
Wie schon der Gesellschaft angekündigt, hat eine Aktionärsgruppe eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen die AHAG Wertpapierhandelsbank AG wegen der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 06. März 2002 zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 9 eingereicht.
Die Gesellschaft erwartet, da nun die Argumente der Kläger auf dem Tisch liegen, einen Entscheid des Amtsgerichts Dortmund wegen einer prioritären Eintragung in das Handelsregister der für das Unternehmen wichtigen Tagesordnungspunkte 3 (Herabsetzung des Grundkapitals) und 4 (Kapitalerhöhung 1:1) für nächste Woche.
Entschließt sich das Registergericht, den Argumenten der Gesellschaft zu folgen und die wichtigsten Beschlüsse einzutragen, so wird die Gesellschaft im Anschluss einen Aufruf für die Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung vornehmen.
Sollte keine Eintragung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 in das Handelsregister erfolgen, würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Dortmund, 11. April 2002
AHAG Wertpapierhandelsbank AG Der Vorstand Thomas Aldenrath Uwe Wortmann
Für Rückfragen: AHAG Wertpapierhandelsbank AG Thomas Aldenrath (Vorstandsprecher) 0231 / 98 73 16 - 0
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.04.2002
WKN: 501330; ISIN: DE0005013304; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt und Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München und Stuttgart
11. April 2002, 19:05
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Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen AHAG Wertpapierhandelsbank AG wegen Hauptversammlungsbeschlüsse eingereicht - Gesellschaft bemüht sich um prioritäre Eintragung
Wie schon der Gesellschaft angekündigt, hat eine Aktionärsgruppe eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen die AHAG Wertpapierhandelsbank AG wegen der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 06. März 2002 zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 9 eingereicht.
Die Gesellschaft erwartet, da nun die Argumente der Kläger auf dem Tisch liegen, einen Entscheid des Amtsgerichts Dortmund wegen einer prioritären Eintragung in das Handelsregister der für das Unternehmen wichtigen Tagesordnungspunkte 3 (Herabsetzung des Grundkapitals) und 4 (Kapitalerhöhung 1:1) für nächste Woche.
Entschließt sich das Registergericht, den Argumenten der Gesellschaft zu folgen und die wichtigsten Beschlüsse einzutragen, so wird die Gesellschaft im Anschluss einen Aufruf für die Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung vornehmen.
Sollte keine Eintragung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 in das Handelsregister erfolgen, würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Dortmund, 11. April 2002
AHAG Wertpapierhandelsbank AG Der Vorstand Thomas Aldenrath Uwe Wortmann
Für Rückfragen: AHAG Wertpapierhandelsbank AG Thomas Aldenrath (Vorstandsprecher) 0231 / 98 73 16 - 0
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.04.2002
WKN: 501330; ISIN: DE0005013304; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt und Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München und Stuttgart
11. April 2002, 19:05