BRÜSSEL, 10. September.
Dem Volkswagen-Konzern droht neuer Ärger aus Brüssel. Wie ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erklärte, untersucht die Behörde das so genannte VW-Gesetz, das den Autokonzern vor einer feindlichen Übernahme schützen soll. Die Kommission reagiere damit auf eine Beschwerde ausländischer Investoren.
Das aus den 60er-Jahren stammende Sondergesetz garantiert dem Land Niedersachsen, das rund 20 Prozent der VW-Anteile besitzt, eine dominante Position beim Wolfsburger Autobauer. Danach kann kein Investor mehr Stimmrechte als das Land erwerben, unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung. Unter Experten gilt das VW-Gesetz daher als Schutzwall gegen feindliche Übernahmen.
Kurs gefallen
Die Untersuchungen befinden sich nach Aussagen des Kommissionssprechers in einem sehr frühen Stadium. "Wir sind gerade erst dabei, genauer hinzuschauen", sagte der Sprecher.
Trotzdem belastete die Botschaft aus Brüssel am Montag den Kurs der Volkswagen-Aktie: Das Papier lag zeitweise rund fünf Prozent im Minus. Der scheidende VW-Chef Ferdinand Piëch hatte sich am Wochenende besorgt über eine mögliche feindliche Übernahme des Konzerns gezeigt und auch gemeinsame Verteidigungsstrategien mit deutschen Unternehmen nicht ausgeschlossen.
Bei dem Beschwerde führenden Unternehmen handelt es sich um eine bei VW beteiligte britische Investorengruppe.
Mit einer Entscheidung aus Brüssel dürfte erst zu rechnen sein, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in verwandten Verfahren vorgelegt hat. Dabei geht es um eine Klage der EU-Kommission gegen die in einigen Mitgliedsstaaten gängige Praxis der "Goldenen Aktien".
Mit "Goldenen Aktien" sichern sich Staaten wie Frankreich, Portugal und Spanien Vetorechte bei inzwischen privatisierten früheren Staatsunternehmen und können so mögliche Übernahmen verhindern.
Im Juli hatte der Generalstaatsanwalt des EuGH überraschend dafür plädiert, "Goldene Aktien" prinzipiell auch künftig weiter zu erlauben. Ein Urteil wird für Ende des Jahres erwartet.
jo.
Dem Volkswagen-Konzern droht neuer Ärger aus Brüssel. Wie ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erklärte, untersucht die Behörde das so genannte VW-Gesetz, das den Autokonzern vor einer feindlichen Übernahme schützen soll. Die Kommission reagiere damit auf eine Beschwerde ausländischer Investoren.
Das aus den 60er-Jahren stammende Sondergesetz garantiert dem Land Niedersachsen, das rund 20 Prozent der VW-Anteile besitzt, eine dominante Position beim Wolfsburger Autobauer. Danach kann kein Investor mehr Stimmrechte als das Land erwerben, unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung. Unter Experten gilt das VW-Gesetz daher als Schutzwall gegen feindliche Übernahmen.
Kurs gefallen
Die Untersuchungen befinden sich nach Aussagen des Kommissionssprechers in einem sehr frühen Stadium. "Wir sind gerade erst dabei, genauer hinzuschauen", sagte der Sprecher.
Trotzdem belastete die Botschaft aus Brüssel am Montag den Kurs der Volkswagen-Aktie: Das Papier lag zeitweise rund fünf Prozent im Minus. Der scheidende VW-Chef Ferdinand Piëch hatte sich am Wochenende besorgt über eine mögliche feindliche Übernahme des Konzerns gezeigt und auch gemeinsame Verteidigungsstrategien mit deutschen Unternehmen nicht ausgeschlossen.
Bei dem Beschwerde führenden Unternehmen handelt es sich um eine bei VW beteiligte britische Investorengruppe.
Mit einer Entscheidung aus Brüssel dürfte erst zu rechnen sein, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in verwandten Verfahren vorgelegt hat. Dabei geht es um eine Klage der EU-Kommission gegen die in einigen Mitgliedsstaaten gängige Praxis der "Goldenen Aktien".
Mit "Goldenen Aktien" sichern sich Staaten wie Frankreich, Portugal und Spanien Vetorechte bei inzwischen privatisierten früheren Staatsunternehmen und können so mögliche Übernahmen verhindern.
Im Juli hatte der Generalstaatsanwalt des EuGH überraschend dafür plädiert, "Goldene Aktien" prinzipiell auch künftig weiter zu erlauben. Ein Urteil wird für Ende des Jahres erwartet.
jo.