Falsches Einfädeln auf Autobahn
Benutzen mehrere Fahrzeuge hintereinander den Beschleunigungsstreifen einer Autobahn, gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg die Regelung, dass die beteiligten Fahrzeuge nur nacheinander einfahren dürfen. Schert eines der hinteren Fahrzeuge vorschnell auf den rechten Fahrstreifen der Autobahn aus, kann dies zu einer erheblichen Behinderung und Gefährdung des Vorausfahrenden führen, insbesondere wenn dieser wegen des Endes des Beschleunigungsstreifen stark abbremsen muss. Kommt es zu einer Kollision der Fahrzeuge, haftet der Ausscherende (Überholende) für den entstandenen Schaden.
Urteil des OLG Hamburg vom 14.07.1999
14 U 61/99
DAR 2001, 307
Benutzen mehrere Fahrzeuge hintereinander den Beschleunigungsstreifen einer Autobahn, gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg die Regelung, dass die beteiligten Fahrzeuge nur nacheinander einfahren dürfen. Schert eines der hinteren Fahrzeuge vorschnell auf den rechten Fahrstreifen der Autobahn aus, kann dies zu einer erheblichen Behinderung und Gefährdung des Vorausfahrenden führen, insbesondere wenn dieser wegen des Endes des Beschleunigungsstreifen stark abbremsen muss. Kommt es zu einer Kollision der Fahrzeuge, haftet der Ausscherende (Überholende) für den entstandenen Schaden.
Urteil des OLG Hamburg vom 14.07.1999
14 U 61/99
DAR 2001, 307