Vi(z)rt erwirkt einstweilige Verfügung gegen Penny-Stock-Regel
New York (vwd) - Die vi(z)rt Ltd, New York, hat eine einstweilige
Verfügung gegen die neu eingeführten Delisting-Regeln der Deutschen Börse
AG, Frankfurt, erwirkt. Das Landgericht Frankfurt am Main habe der Deutschen
Börse am 18. Oktober in einer einstweiligen Verfügung untersagt, die neuen
Delisting-Regeln auf die Aktien des am Neuen Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse gehandelten US-Unternehmens anzuwenden. Wie vi(z)rt am
Freitag weiter mitteilte, wird die einstweilige Verfügung bis zum 31. März
2002 wirksam sein.
Das Unternehmen teilte darüber hinaus mit, für das dritte Quartal mit
einer deutlichen Verbesserung des operativen Geschäfts im Vergleich zum
Vorquartal zu rechnen. Vi(z)rt will die Drittquartalsergebnisse am 13.
November 2001 veröffentlichen.
vwd/12/19.10.2001/bb
New York (vwd) - Die vi(z)rt Ltd, New York, hat eine einstweilige
Verfügung gegen die neu eingeführten Delisting-Regeln der Deutschen Börse
AG, Frankfurt, erwirkt. Das Landgericht Frankfurt am Main habe der Deutschen
Börse am 18. Oktober in einer einstweiligen Verfügung untersagt, die neuen
Delisting-Regeln auf die Aktien des am Neuen Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse gehandelten US-Unternehmens anzuwenden. Wie vi(z)rt am
Freitag weiter mitteilte, wird die einstweilige Verfügung bis zum 31. März
2002 wirksam sein.
Das Unternehmen teilte darüber hinaus mit, für das dritte Quartal mit
einer deutlichen Verbesserung des operativen Geschäfts im Vergleich zum
Vorquartal zu rechnen. Vi(z)rt will die Drittquartalsergebnisse am 13.
November 2001 veröffentlichen.
vwd/12/19.10.2001/bb