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Verteilung Freistellungsauftrag _ Abgeltungssteuer


Beiträge: 2
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joe74:

Verteilung Freistellungsauftrag _ Abgeltungssteuer

 
27.01.09 21:27
Tach zusammen

Folgender Fall:

ich habe im Jahr 2008 recht hohe Verluste aus Wertpapierverkäufen (innerhalb der Spekulationsfrist) realisiert, die ich in der Einkommenssteuererklärung für 2008 angeben werde und nach meinem Verständnis bis zum Jahre 2013 mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnen kann. Nun ist mir bekannt, dass diese Verluste nicht mit zukünftigen Dividenden oder Zinsen verrechnet werden können.

Ich habe meinen Freistellungsauftrag auf zwei Institute aufgeteilt:

        1)§Institut, bei dem Festgeld angelegt ist (251 Eur) – erwartete Zinsen 2009 > 801 Eur
        2)§Institut, bei dem ich mein Depot habe (550 Eur)

Nun habe ich im Januar 2009 ein Wertpapier gekauft und bereits wieder verkauft mit einem Gewinn, der höher ist als der Freistellungsauftrag (550 Eur), den ich bei Institut 2) habe. Dieser Gewinn ist gegen die Freistellung gelaufen. Das heißt, ich habe für 2009 meinen Anteil bei Institut 2) bereits voll ausgeschöpft.

Nun meine Frage: wäre es nicht am sinnvollsten meinen kompletten Freistellungsauftrag bei Institut 1) anzugeben, damit wenigstens die Zinseinkünfte so weit wie möglich steuerbefreit sind?

In dem Fall würden zumindest die im Januar 2009 realisierten Gewinne gegen die Altverluste verrechnet werden und nicht gegen den Freistellungsauftrag bei Institut 2).

Macht das Sinn, oder habe ich dabei etwas nicht berücksichtigt?

Und was passiert, wenn ich dem Institut 2) jetzt den Freistellungsauftrag entziehe? Führen die nachträglich die Steuern ab, die beim Verkauf mit Gewinn im Jan 2009 erst einmal gegen den Freistellungsauftrag gelaufen sind? Oder wie würde da verfahren werden?

Wie man erkennt bin ich mit der Materie noch nicht so vertraut. Learning by doing könnte hier eine teure Alternative sein, daher meine Frage an die Spezialisten hier. Danke schon mal!
Antworten
peter555:

Freistellungsauftrag

 
27.01.09 22:08
Möchte Dir wenigstens ein Teil beantworten

Deinen bereits genutzten FA kannst Du nicht zurückziehen,weil er verbraucht ist.Zurückziehen/andern kann man nur solange nicht genutzt!!!!!!Allgemein gibt man FA als erstes dort wo ich sichere Gewinne(Festg.) fürs Jahr erwarte erst den Rest auf Depotkonto erteilen
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