Hallo Experten,
Ich habe aus meinem Aktien-Altbestand 125 Lufthansa-Aktien verkauft. Da der Bank logischerweise keine KAUFkurse aus *2009* vorliegen, hat man mir dort als Ersatzbemessungsgrundlage ca 374 € als Gewinn unterstellt (vermutlich der Max-Betrag, den ich vom schlechtesten 52-Wo-Kurs hätte profitieren können) und diese mit 25% Abgeltungssteuer besteuert. Dabei befindet sich die Aktie seit weitaus mehr als einem Jahr in meinem Depot bei eben dieser Bank. Ist es denn zu viel verlangt, dass die Bank einen Blick auf das Depot wirft, feststellt, dass die Aktie außerhalb der Speku liegt und entsprechend keine Steuer abgezogen wird?
O.k., ich kann den Betrag später in der Steuererklärung geltend machen, aber bis dahin ist er dem Staat zinslos überlassen.
Muss man jetzt tatsächlich bei allen Aktien, die man schon länger als ein Jahr hatte, beim Verkauf Abgeltungssteuer auf den potenziellen Höchstgewinn zahlen??
Oder kann ich die Zahlung jetzt von der Bank zurückfordern?
gruß hadila
Ich habe aus meinem Aktien-Altbestand 125 Lufthansa-Aktien verkauft. Da der Bank logischerweise keine KAUFkurse aus *2009* vorliegen, hat man mir dort als Ersatzbemessungsgrundlage ca 374 € als Gewinn unterstellt (vermutlich der Max-Betrag, den ich vom schlechtesten 52-Wo-Kurs hätte profitieren können) und diese mit 25% Abgeltungssteuer besteuert. Dabei befindet sich die Aktie seit weitaus mehr als einem Jahr in meinem Depot bei eben dieser Bank. Ist es denn zu viel verlangt, dass die Bank einen Blick auf das Depot wirft, feststellt, dass die Aktie außerhalb der Speku liegt und entsprechend keine Steuer abgezogen wird?
O.k., ich kann den Betrag später in der Steuererklärung geltend machen, aber bis dahin ist er dem Staat zinslos überlassen.
Muss man jetzt tatsächlich bei allen Aktien, die man schon länger als ein Jahr hatte, beim Verkauf Abgeltungssteuer auf den potenziellen Höchstgewinn zahlen??
Oder kann ich die Zahlung jetzt von der Bank zurückfordern?
gruß hadila