kulationssteuer.
Verfassungsgericht überprüft Spekulationssteuer
Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft am (morgigen) Dienstag die geltende Besteuerung von Spekulationsgewinnen auf Aktien. Dabei geht es um die Frage, ob die mangelnden Kontrollen bei der Versteuerung der Aktengewinne eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen darstellt. Der Anhörung liegt die Vorlage des Bundesfinanzhofs in München zu Grunde.
In der Praxis überprüften die Finanzämter nicht, ob die Gewinne aus Aktienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist deklariert würden, kritisierte der Bundesfinanzhof. Das führe zu einer Belastung der Steuerehrlichen, während die Mehrheit, die die Gewinne nicht angebe, steuerlich nicht herangezogen werde. Dieses Kontrolldefizit sei eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, die sich der Staat zurechnen lassen müsse. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten erwartet.
Gewinne aus Aktien und Wertpapieren müssen dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen. Erst nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei.
Führende deutsche Steuerrechtler gehen davon aus, dass das Gericht die geltende Regelung für grundgesetzwidrig erklärten wird, wie die «Financial Times Deutschland» (Montagausgabe) berichtet. Die Experten erwarteten aber, dass Karlsruhe der Politik auftragen werde, für eine bessere Erfassung dieser Einkünfte zu sorgen. «In der Folge könnte das Bankgeheimnis für nichtig erklärt werden», sagte Joachim Lang von der Universität Köln der Zeitung zufolge. «Damit würde der Weg frei für Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus. Dann könnte eine Selbstanzeige-Welle von Steuersündern durchs Land rollen.»
Auch die Steuer-Gewerkschaft und Anlegerschützer äußerten die Erwartung, dass das Verfassungsgericht die geltende Spekulationssteuer für grundgesetzwidrig erklären wird. «Wir rechnen noch vor Weihnachten mit einem Urteil», sagte Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dem «Tagesspiegel» (Dienstagausgabe). «Das Gesetz wird gekippt.» Auch Klaus Nieding, Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes, geht davon aus, dass Karlsruhe den Gesetzgeber zur Nachbesserung zwingen wird. Die Konsequenzen seien gravierend: «Der gläserne Anleger wird Wirklichkeit», sagte Nieding der Zeitung zufolge. Er äußerte die Einschätzung, dass sich Aktionäre schon im kommenden Jahr auf eine Neuregelung einstellen müssen.
Die mündliche Anhörung vor dem Zweiten Senat in Karlsruhe findet im Rahmen der Tage der offenen Tür statt. Sowohl der Erste als auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts führen einmal im Jahr mehrere kurze mündliche Verhandlungen durch, um einer größeren Zahl von Bürgern Gelegenheit zu geben, die Arbeitsweise des Gerichts kennen zu lernen. Am 4. und 5. November hatte der Erste Senat verhandelt.
In dieser Woche folgt nun der Zweite. Nach der Anhörung über die steuerliche Kontrolle von Aktiengewinnen wird er über die Verurteilung von Rechtsanwälten wegen Geldwäsche verhandeln. Die Prozessvertreter hatten von ihren Mandanten hohe Summen an Bargeld als Honorar angenommen. Da die Mandanten wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt waren, wurden die Anwälte rechtskräftig wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Strafvorschrift der Geldwäsche wurde 1992 ins Strafgesetzbuch eingeführt. Auch in diesem Fall wird mit dem Urteil erst im Frühjahr gerechnet.
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Verfassungsgericht überprüft Spekulationssteuer
Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft am (morgigen) Dienstag die geltende Besteuerung von Spekulationsgewinnen auf Aktien. Dabei geht es um die Frage, ob die mangelnden Kontrollen bei der Versteuerung der Aktengewinne eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen darstellt. Der Anhörung liegt die Vorlage des Bundesfinanzhofs in München zu Grunde.
In der Praxis überprüften die Finanzämter nicht, ob die Gewinne aus Aktienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist deklariert würden, kritisierte der Bundesfinanzhof. Das führe zu einer Belastung der Steuerehrlichen, während die Mehrheit, die die Gewinne nicht angebe, steuerlich nicht herangezogen werde. Dieses Kontrolldefizit sei eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, die sich der Staat zurechnen lassen müsse. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten erwartet.
Gewinne aus Aktien und Wertpapieren müssen dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen. Erst nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei.
Führende deutsche Steuerrechtler gehen davon aus, dass das Gericht die geltende Regelung für grundgesetzwidrig erklärten wird, wie die «Financial Times Deutschland» (Montagausgabe) berichtet. Die Experten erwarteten aber, dass Karlsruhe der Politik auftragen werde, für eine bessere Erfassung dieser Einkünfte zu sorgen. «In der Folge könnte das Bankgeheimnis für nichtig erklärt werden», sagte Joachim Lang von der Universität Köln der Zeitung zufolge. «Damit würde der Weg frei für Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus. Dann könnte eine Selbstanzeige-Welle von Steuersündern durchs Land rollen.»
Auch die Steuer-Gewerkschaft und Anlegerschützer äußerten die Erwartung, dass das Verfassungsgericht die geltende Spekulationssteuer für grundgesetzwidrig erklären wird. «Wir rechnen noch vor Weihnachten mit einem Urteil», sagte Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dem «Tagesspiegel» (Dienstagausgabe). «Das Gesetz wird gekippt.» Auch Klaus Nieding, Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes, geht davon aus, dass Karlsruhe den Gesetzgeber zur Nachbesserung zwingen wird. Die Konsequenzen seien gravierend: «Der gläserne Anleger wird Wirklichkeit», sagte Nieding der Zeitung zufolge. Er äußerte die Einschätzung, dass sich Aktionäre schon im kommenden Jahr auf eine Neuregelung einstellen müssen.
Die mündliche Anhörung vor dem Zweiten Senat in Karlsruhe findet im Rahmen der Tage der offenen Tür statt. Sowohl der Erste als auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts führen einmal im Jahr mehrere kurze mündliche Verhandlungen durch, um einer größeren Zahl von Bürgern Gelegenheit zu geben, die Arbeitsweise des Gerichts kennen zu lernen. Am 4. und 5. November hatte der Erste Senat verhandelt.
In dieser Woche folgt nun der Zweite. Nach der Anhörung über die steuerliche Kontrolle von Aktiengewinnen wird er über die Verurteilung von Rechtsanwälten wegen Geldwäsche verhandeln. Die Prozessvertreter hatten von ihren Mandanten hohe Summen an Bargeld als Honorar angenommen. Da die Mandanten wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt waren, wurden die Anwälte rechtskräftig wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Strafvorschrift der Geldwäsche wurde 1992 ins Strafgesetzbuch eingeführt. Auch in diesem Fall wird mit dem Urteil erst im Frühjahr gerechnet.
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