ftd.de, Fr, 3.8.2001, 15:28
Verdacht gegen Banken wegen Gesprächsaufzeichnungen
Ohne Wissen der Kunden zeichnen viele Banken beim so genannten Telefonbanking die Telefongespräche mit ihren Kunden auf. Häufig geschehe dies ohne expliziten Hinweis an den Kunden.
Nach Informationen der TV-Sendung "ARD-Ratgeber Recht", zeichnen die Kreditinstitute die Gespräche auf, um die Geschäftsvorgänge auch später noch nachvollziehen zu können. Als durchgängige Praxis habe dies der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Kreditwirtschaft als Spitzenverband bezeichnet, sagte der verantwortliche Redakteur der Sendung, Matthias-Josef Zimmermann am Freitag in Köln.
Ohne Zustimmung strafbar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, kritisierte nach WDR-Angaben die Aufzeichnungen ohne Zustimmung der Kunden: "Wenn hinter dem Rücken des Betroffenen Gespräche aufgezeichnet werden, dann ist das strafbar." Ohne Aufklärung und Zustimmung der Kunden könne das nicht passieren. Banken und Sparkassen müssten ihre Praxis umgehend ändern und damit den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung tragen.
Recherchen hätten ergeben, dass viele Banken und Sparkassen Gespräche mitschnitten, ohne dass eine schriftliche Einverständniserklärung des Kunden vorliege. Informationen für den Kunden über die Mitschnittpraxis fänden sich oft nur versteckt in umfangreichen Vertragsunterlagen oder in einem Fall als Hinweis auf dem Deckblatt eines Kontoauszugs. Die Institute hätten neben telefonischen Auftragserteilungen auch reine Beratungsgespräche mitgeschnitten. Teilweise würden die Aufzeichnungen länger als ein Jahr aufgehoben, sagte Zimmermann.
Aufnahmen zur Absicherung
Ein Sprecher der Commerzbank bestätigte die Praxis der Gesprächsaufzeichnung. Meistens handele es sich dabei um Wertpapiergeschäfte. Die Aufzeichnung diene dazu, Kauf- oder Verkaufsaufträge nachvollziehen und falls nötig beweisen zu können. Zuvor würden allerdings alle Kunden, die am Telefonbanking teilnähmen, per Vertrag ausdrücklich über die Aufzeichnungen informiert. Vor jedem einzelnen Gespräch werde dies daher nicht mehr wiederholt.
© dpa
Verdacht gegen Banken wegen Gesprächsaufzeichnungen
Ohne Wissen der Kunden zeichnen viele Banken beim so genannten Telefonbanking die Telefongespräche mit ihren Kunden auf. Häufig geschehe dies ohne expliziten Hinweis an den Kunden.
Nach Informationen der TV-Sendung "ARD-Ratgeber Recht", zeichnen die Kreditinstitute die Gespräche auf, um die Geschäftsvorgänge auch später noch nachvollziehen zu können. Als durchgängige Praxis habe dies der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Kreditwirtschaft als Spitzenverband bezeichnet, sagte der verantwortliche Redakteur der Sendung, Matthias-Josef Zimmermann am Freitag in Köln.
Ohne Zustimmung strafbar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, kritisierte nach WDR-Angaben die Aufzeichnungen ohne Zustimmung der Kunden: "Wenn hinter dem Rücken des Betroffenen Gespräche aufgezeichnet werden, dann ist das strafbar." Ohne Aufklärung und Zustimmung der Kunden könne das nicht passieren. Banken und Sparkassen müssten ihre Praxis umgehend ändern und damit den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung tragen.
Recherchen hätten ergeben, dass viele Banken und Sparkassen Gespräche mitschnitten, ohne dass eine schriftliche Einverständniserklärung des Kunden vorliege. Informationen für den Kunden über die Mitschnittpraxis fänden sich oft nur versteckt in umfangreichen Vertragsunterlagen oder in einem Fall als Hinweis auf dem Deckblatt eines Kontoauszugs. Die Institute hätten neben telefonischen Auftragserteilungen auch reine Beratungsgespräche mitgeschnitten. Teilweise würden die Aufzeichnungen länger als ein Jahr aufgehoben, sagte Zimmermann.
Aufnahmen zur Absicherung
Ein Sprecher der Commerzbank bestätigte die Praxis der Gesprächsaufzeichnung. Meistens handele es sich dabei um Wertpapiergeschäfte. Die Aufzeichnung diene dazu, Kauf- oder Verkaufsaufträge nachvollziehen und falls nötig beweisen zu können. Zuvor würden allerdings alle Kunden, die am Telefonbanking teilnähmen, per Vertrag ausdrücklich über die Aufzeichnungen informiert. Vor jedem einzelnen Gespräch werde dies daher nicht mehr wiederholt.
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