Eine noch weitgehend unentdeckte Perle, wobei die einschlägigen Empfehlungen noch ausstehen:
Kurs von derzeit ca. 7 Euro und 4 Euro Sonderausschüttung bis Ende Februar ( Eintragung ins Handelsregister, also alles vollkommen korrekt )
Selbst nach der Sonderausschüttung hat USU noch etliche Mios übrig.
Kurs dürfte sich ähnlich wie bei den anderen Werten mit Sonderausschüttung verdoppeln:
Information zur Ausschüttung auf der Seite von USU Software AG am besten schaut selber mal rein: Kürzel OSP2
Bekanntmachung der USU Software AG vom 25. August 2004
USU Software AG
Möglingen
ISIN DE0007804700
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 207 ff AktG und ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der USU Software AG hat am 15.07.2004 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gem. §§ 207 ff AktG von Euro 17.211.186,-- um Euro 35.300.000,-- auf € 52.511,186,-- zu erhöhen. Die Anzahl der nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bleibt unverändert bei 17.211.186. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von € 35.300.000,-- der in der Bilanz zum 31.12.2003 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Im Anschluss wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 52.511.186,-- nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung um € 43.905.593,-- auf € 8.605.593,-- herabzusetzen. Dabei erfolgt eine Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2:1. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Rückzahlung an die Aktionäre in Form einer Barausschüttung von € 4,-- je zum Bezug der Ausschüttung berechtigte Aktie (nach Zusammenlegung), sowie zum Zweck der Einstellung des verbleibenden Teilbetrages in die Kapitalrücklagen der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Das Grundkapital ist nach der Herabsetzung in 8.605.593 nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
Die Beschlüsse wurden am 12.08.2004 in das Handelsregister Nr. HRB 6442 des Amtsgerichts Ludwigsburg eingetragen. Die Kapitalmaßnahmen und die Satzungsänderung sind damit wirksam geworden.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist nach Durchführung der Kapitalherabsetzung in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Die Miteigentumsanteile an der Globalurkunde sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form girosammelverwahrter Anteile gutgeschrieben. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ist satzungsmäßig ausgeschlossen.
Die Aktien der USU Software AG sind zum Börsenhandel im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen und in die laufende Notierung einbezogen.
Am 31.08. 2004 nach Börsenschluss werden die 17.211.186 Stückaktien (vor Kapitalherabsetzung) durch die Depotbanken und die Clearstream Banking AG im Verhältnis 2:1 zusammengelegt. Für je 2 (zwei) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Stückaktie (ISIN DE0007804700) erhalten unsere Aktionäre 1 (eine) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von ebenfalls € 1,00 (ISIN DE000A0BVU28).
Ab dem 1.09.2004 werden die Stück 8.605.593 konvertierten Aktien im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A0BVU36) ergeben, werden sich die Depotbanken üblicherweise auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden, werden von der Gesellschaft bzw. von einem von der Gesellschaft beauftragten Kreditinstitut mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und von der Gesellschaft bzw. dem Kreditinstitut für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Absatz 3 Aktiengesetz oder freihändig vorgenommen werden.
Der Aktienumtausch ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei. Die Kosten für eine etwa erforderliche Spitzenregulierung sind von den Aktionären zu tragen. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Am 1.09.2004 wird die Preisfeststellung der aus der Kapitalherabsetzung hervorgegangenen Stück 8.605.593 konvertierten Aktien im Geregelten Markt, Prime Standard, an der Frankfurter Wertpapierbörse auf Basis des Nennbetrags von € 1,-- je Aktie unter der ISIN DE000A0BVU28 aufgenommen.
Möglingen, im August 2004
Der Vorstand
Kurs von derzeit ca. 7 Euro und 4 Euro Sonderausschüttung bis Ende Februar ( Eintragung ins Handelsregister, also alles vollkommen korrekt )
Selbst nach der Sonderausschüttung hat USU noch etliche Mios übrig.
Kurs dürfte sich ähnlich wie bei den anderen Werten mit Sonderausschüttung verdoppeln:
Information zur Ausschüttung auf der Seite von USU Software AG am besten schaut selber mal rein: Kürzel OSP2
Bekanntmachung der USU Software AG vom 25. August 2004
USU Software AG
Möglingen
ISIN DE0007804700
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 207 ff AktG und ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der USU Software AG hat am 15.07.2004 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gem. §§ 207 ff AktG von Euro 17.211.186,-- um Euro 35.300.000,-- auf € 52.511,186,-- zu erhöhen. Die Anzahl der nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bleibt unverändert bei 17.211.186. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von € 35.300.000,-- der in der Bilanz zum 31.12.2003 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Im Anschluss wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 52.511.186,-- nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung um € 43.905.593,-- auf € 8.605.593,-- herabzusetzen. Dabei erfolgt eine Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2:1. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Rückzahlung an die Aktionäre in Form einer Barausschüttung von € 4,-- je zum Bezug der Ausschüttung berechtigte Aktie (nach Zusammenlegung), sowie zum Zweck der Einstellung des verbleibenden Teilbetrages in die Kapitalrücklagen der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Das Grundkapital ist nach der Herabsetzung in 8.605.593 nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
Die Beschlüsse wurden am 12.08.2004 in das Handelsregister Nr. HRB 6442 des Amtsgerichts Ludwigsburg eingetragen. Die Kapitalmaßnahmen und die Satzungsänderung sind damit wirksam geworden.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist nach Durchführung der Kapitalherabsetzung in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Die Miteigentumsanteile an der Globalurkunde sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form girosammelverwahrter Anteile gutgeschrieben. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ist satzungsmäßig ausgeschlossen.
Die Aktien der USU Software AG sind zum Börsenhandel im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen und in die laufende Notierung einbezogen.
Am 31.08. 2004 nach Börsenschluss werden die 17.211.186 Stückaktien (vor Kapitalherabsetzung) durch die Depotbanken und die Clearstream Banking AG im Verhältnis 2:1 zusammengelegt. Für je 2 (zwei) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Stückaktie (ISIN DE0007804700) erhalten unsere Aktionäre 1 (eine) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von ebenfalls € 1,00 (ISIN DE000A0BVU28).
Ab dem 1.09.2004 werden die Stück 8.605.593 konvertierten Aktien im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A0BVU36) ergeben, werden sich die Depotbanken üblicherweise auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden, werden von der Gesellschaft bzw. von einem von der Gesellschaft beauftragten Kreditinstitut mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und von der Gesellschaft bzw. dem Kreditinstitut für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Absatz 3 Aktiengesetz oder freihändig vorgenommen werden.
Der Aktienumtausch ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei. Die Kosten für eine etwa erforderliche Spitzenregulierung sind von den Aktionären zu tragen. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Am 1.09.2004 wird die Preisfeststellung der aus der Kapitalherabsetzung hervorgegangenen Stück 8.605.593 konvertierten Aktien im Geregelten Markt, Prime Standard, an der Frankfurter Wertpapierbörse auf Basis des Nennbetrags von € 1,-- je Aktie unter der ISIN DE000A0BVU28 aufgenommen.
Möglingen, im August 2004
Der Vorstand