www.boersia.de/...va&utm_medium=Feed&utm_source=Ariva
Johnson & Johnson Aktie: Milliardenlösung vorgeschlagen
2. Mai 2024
Johnson & Johnson sieht sich mit einem kostspieligen Problem konfrontiert: Tausende von Klagen behaupten, dass ihre Talkum-Produkte, darunter eine ältere Baby-Puder-Formel, Asbest enthalten und Eierstockkrebs verursacht haben. Die Unternehmensgruppe hat nun vorgeschlagen, diese Klagen durch die Auszahlung von 6,475 Milliarden US-Dollar über die nächsten 25 Jahre zu regeln. Diese Summe repräsentiert lediglich einen kleinen Prozentsatz des jährlichen Umsatzes des Pharmariesen. Die Aktien des Unternehmens reagierten positiv und stiegen nach der Ankündigung um bis zu 5%. Sollte der Vorschlag von den Klägern angenommen werden, könnte die Unternehmensgruppe 99,75% der bestehenden Klagen einstellen und weitere Forderungen verhindern. Im Jahr 2021 erlitt das Unternehmen einen Schlag, als es aufgrund von Klagen bezüglich Eierstockkrebs-Fällen etwa 2,1 Milliarden Dollar an eine Gruppe von nur 22 Frauen zahlen musste. Zusätzlich einigte sich die Unternehmensgruppe darauf, 700 Millionen Dollar an 42 Staaten und Washington D.C. zu zahlen, um eine Untersuchung bezüglich des Marketings ihrer Talkum-Produkte zu begleichen.
Umfassende Regelung in Planung
Der neue Vorschlag soll über den Insolvenzprozess einer Tochtergesellschaft, LTL Management, abgewickelt werden, nachdem frühere Versuche, die Fälle über das Kapitel 11 des Insolvenzverfahrens zu regeln, von Gerichten zurückgewiesen wurden. Diesmal setzt die Unternehmensgruppe auf eine vorab vereinbarte Insolvenzlösung, unterstützt von der überwiegenden Mehrheit der Kläger. Es wird betont, dass die Talkum-Produkte sicher seien, kein Asbest enthalten würden und keinen Krebs verursachten. Die staatsspezifischen Verbraucherschutzklagen, darunter auch das Lungenkrebs Mesotheliom betreffende, sind in dem neuen Deal jedoch nicht enthalten. In Bezug auf hunderte von Mesotheliom-Klagen betonte die Unternehmensgruppe, dass bis auf 153 alle beigelegt worden seien. Obwohl das neue Abkommen von den Klägern noch nicht genehmigt wurde, besteht die Zuversicht, das Verfahren im Interesse der Betroffenen voranzutreiben und damit einen Schlussstrich unter eine lange Periode rechtlicher Auseinandersetzungen zu ziehen.