Breuers Plauderei wird teuer
Die Deutsche Bank muss dem Medienunternehmer Leo Kirch laut einer Gerichtsentscheidung Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München bestätigte am Mittwoch in einer Berufungsverhandlung ein früheres Urteil in diesem Punkt.
Das Institut sei zur Verschwiegenheit verpflichtet und müsse sich die Äußerungen seines früheren Vorstandschefs Rolf Breuer zurechnen lassen, erklärte das Gericht. Die Klage gegen den früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer wurde dagegen abgewiesen. Im Mittelpunkt standen Breuers Äußerungen über die Kreditwürdigkeit der KirchGruppe.
Kirch-Vize Dieter Hahn wertete das Urteil als ein „vollumfängliches Obsiegen“ Kirchs. Die Anwälte der Deutschen Bank wollten zunächst keine Stellungnahme abgeben.
Über die Höhe des Schadenersatzes muss in einem getrennten Verfahren entschieden werden. Nach Einschätzung von Kirch-Anwalt Peter Gauweiler beläuft sich die Schadenssumme auf einen Milliarden-Betrag. Er kündigte eine entsprechende Klage noch vor Ende des Insolvenzverfahrens um die KirchGruppe an.
Breuer, heute Aufsichtsratsvorsitzender, hatte im Februar 2002 in einem Fernsehinterview gesagt, der Finanzsektor werde Kirch wohl keine weiteren Gelder mehr zur Verfügung stellen. In erster Instanz hatte das Landgericht München Breuer und die Deutsche Bank wegen Bruch des Bankgeheimnisses zu unbeschränktem Schadenersatz verurteilt, die Höhe des Anspruchs dabei aber offen gelassen. Breuer und das Kreditinstitut gingen daraufhin in Berufung.
Focus online, 10.12.03